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Zweite Rheinbrücke: Keine Klagerücknahme der Stadt Karlsruhe – Brechtel: „Unfassbar“

Foto: Pfalz-Express

Kreis Germersheim / Karlsruhe – Der Beschluss des Karlsruher Gemeinderats, die Klage gegen die Planfeststellung zur zweiten Rheinbrücke aufrecht zu halten, stößt im Kreis Germersheim auf Unverständnis und Kopfschütteln.

Die CDU-Fraktion hatte in der Gemeinderatssitzung am 9. April die Rücknahme der Klage beantragt, um den Bau der Brücke nicht weiter zu verzögern. Jedoch stimmte am Ende nur die CDU-Fraktion als Antragsteller selbst für die Aufhebung der Klage.

Es sei ein Beschluss des Stadtrats gegen die Bedürfnisse der Technologieregion Karlsruhe und gegen alle Pendler, die täglich im Stau stehen, kommentierte Landrat Dr. Fritz Brechtel das Abstimmungsergebnis im Karlsruher Rat. Die gesamte Region sei ein gemeinsamer Wirtschaftsraum, deshalb brauche man die zweite Brücke dringend.

„Zeit drängt“

Dass durch „Blockadehaltungen wie diese“ der dringende Brückenschlag nicht geschafft werde, sei „unfassbar“, so Brechtel. Wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtung des Landkreises Germersheim und der ganzen Südpfalz mit der Stadt und der Region, dem aktuellen und zukünftigen Verkehrsaufkommen sei die zweite Brücke unbedingt erforderlich: „Die Zeit drängt!“

Auch für den Fall einer Brückensperrung brauche man die zweite Brücke: „Es kann nicht unser Ernst sein, dass wir in diesem Fall den Verkehr mangels alternativer Querungsmöglichkeit weiträumige über die jeweils rund 25 Kilometer entfernten Brücken bei Iffezheim oder Germersheim umleiten müssen. Wie wichtig diese Brücke als Alternative ist, kann man an der aktuellen Situation erkennen. Hätten wir die zweite Brücke bereits, so müssten viele Pendler nicht im täglichen Stau stehen.“

Mit der „Verhinderungspolitik“ werde nicht nur der Technologieregion Karlsruhe, sondern den Karlsruher Bürgern selbst geschadet“, so der Landrat. Er fordert, dass der Gemeinderat von Karlsruhe das Brückenprojekt nicht länger verhindert, sondern unterstützt.

Information

Im Antrag der CDU heißt es im Wortlaut:

Die in der Bürgerschaft geführte Diskussion über die Realisierung der zweiten Rheinbrücke muss im Gemeinderat dringend erneut berücksichtigt werden. Daher muss die Entscheidung vom 12. Dezember 2017, in der der Gemeinderat mehrheitlich das Bürgermeisteramt beauftragte, gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der zweiten Rheinbrücke Klage zu erheben, aufgehoben werden.

Die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis dafür, dass das für die Stadt und die Region herausragende Verkehrsprojekt nicht nach Kräften vom Gemeinderat unterstützt wird. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass die genannte Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim frühestens im Jahre 2020 erstmals verhandelt werden soll.

Die CDU-Fraktion beantragt daher die Rücknahme der Klage. Eine Rücknahme hat zudem zur Folge, dass die Vorbereitung eines zweiten Planfeststellungsverfahrens für die Anbindung der zweiten Rheinbrücke an die B36 von der Verwaltung vorbehaltlos unterstützt werden kann. Beide Projekte – der Bau einer zweiten Rheinbrücke und deren Anbindung an die B36 – können dadurch zeitlich miteinander verknüpft und so bald wie möglich umgesetzt werden.

Die verkehrliche Situation auf der Südtangente sowie die Auswirkungen in sämtlichen Stadtteilen auf das Karlsruher Straßennetz zeigen insbesondere die Notwendigkeit einer zweiten Rheinbrücke.

Abstimmung am 9. April 2019.
Screenshot Ratssystem Gemeinderat Karlsruhe.

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