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Zuzugssperre für Pirmasens bleibt bestehen

Pirmasenser OB Markus Zwick.
Foto: Allmann-Stübinger

Pirmasens/Mainz –  Das Integrationsministerium hält einen Erlass an die kommunalen Ausländerbehörden und an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier aufrecht, damit eine Zuzugssperre für die Stadt Pirmasens auch weiterhin angewendet werden kann.

Das ist das Ergebnis einer Überprüfung nach einem Jahr, die die Stadt Pirmasens und das Land gemeinsam vorgenommen haben.

Zwar sei mit der Begrenzung des Zuzugs von Flüchtlingen nach Abschluss der Asylverfahren und einer verstärkten Integrationsförderung laut Ministerium eine deutliche Verbesserung der Situation eingetreten, jedoch wohnen in der Stadt Pirmasens nach wie vor überproportional viele Ausländer mit Fluchthintergrund.

Bei einer an der Einwohnerzahl orientierten Normalverteilung müsste die Stadt Pirmasens 0,99 Prozent der in Rheinland-Pfalz lebenden Schutzberechtigten und Kontingentflüchtlinge aufnehmen. Tatsächlich leben in Pirmasens jedoch 2,18 Prozent aller im Land gemeldeten Ausländer mit Aufenthaltstiteln nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes. Inzwischen leben zwar weniger Ausländer in der Stadt Pirmasens; die Aufnahmequote der Stadt ist dennoch um 120 Prozent überschritten.

„Wir freuen uns, dass unsere Unterstützung für die Integrationsbemühungen in Pirmasens – etwa die von meinem Haus geförderten Sprachkurse – deutliche Erfolge zeigen“, erklärte Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne). „Um die bisherigen Erfolge zu verfestigen, haben wir entschieden, die Zuzugssperre zumindest noch für ein weiteres Jahr aufrecht zu erhalten.“ Die Ministerin betonte: „Unser vordringliches Ziel ist es, Flüchtlinge gut in Rheinland-Pfalz zu integrieren. Das ist bisher gelungen.“

Markus Zwick, Bürgermeister von Pirmasens, begrüßte die Entscheidung des Integrationsministerium „ausdrücklich“. „Die Beibehaltung der bisherigen Regelung ermöglicht es uns, das gemeinsame Ziel einer erfolgreichen wie nachhaltigen Integration auf dem eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Gleichzeitig wirkt die Zuzugssperre einer Gefahr sozialer und gesellschaftlicher Ausgrenzung entgegen.“

So sei es gelungen, in der Bevölkerung vertrauensbildend zu wirken. Durch den Erlass sei eine merkliche Entspannung eingetreten, auch wenn die Herausforderungen vor Ort keineswegs gelöst seien, betonte Markus Zwick.

Die Stadt unternehme erhebliche Bemühungen zur Integration und werde dies auch künftig mit Nachdruck tun. Zwick weiter: „Die zielgerichtete Integration geflüchteter Menschen in die Stadtgesellschaft ist eine Generationenaufgabe, der wir uns im Schulterschluss mit der Bevölkerung stellen und auf die Unterstützung der Landesregierung bauen.“

Hintergrund

Eine Zuzugssperre, auch negative Wohnsitzauflage genannt, muss von einer allgemeinen Wohnsitzauflage unterschieden werden. Die Zuzugssperre verhindert den Zuzug von anerkannten Asylsuchenden und subsidiär geschützten Flüchtlingen in eine Stadt oder einen Landkreis, um auf starke Wanderungsbewegungen und die Bildung segmentierter Teilgesellschaften zu reagieren, die die Integration erschweren.

Die Zuzugssperre wird von den übrigen betroffenen Ausländerbehörden des Landes, im vorliegenden Fall also mit Ausnahme von Pirmasens, angeordnet. Der Grund: In Pirmasens wurde die Aufenthaltserlaubnis beantragt, aus der sich die Beschränkung ergibt.

Eine allgemeine Wohnsitzauflage indes beschränkt die Freizügigkeit aller anerkannten Asylbewerber und subsidiär geschützten Flüchtlinge für einen definierten Zeitraum. Sie müssen vorübergehend an dem ihnen zugewiesenen Wohnraum bleiben.

Beide Auflagen können nur auf einer soliden Datenbasis, nach klaren Kriterien und in Absprache mit den Kommunen erfolgen. (red)

 

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