Dienstag 21.April 2026

Zoll kontrolliert an Grenzübergängen Personen, die im Ausland tanken

7. März 2026 | Kategorie: Nachrichten, Top-Artikel

Symbolbild: Pfalz-Express

Rheinland-Pfalz – Die stark gestiegenen Spritpreise treiben immer mehr Autofahrer ins Ausland, doch an manchen Grenzen wartet inzwischen der Zoll.

Nach dem Preissprung an deutschen Tankstellen haben Behörden begonnen, verstärkt sogenannte „Tank-Touristen“ zu kontrollieren.

Auslöser ist der massive Preisunterschied zwischen Deutschland und einigen Nachbarländern. Während hierzulande Benzin vielerorts bereits um die Zwei-Euro-Marke kostet, ist der Liter in Ländern wie Luxemburg oder Polen teilweise bis zu 50 oder sogar 60 Cent günstiger.

Zoll führt Stichprobenkontrollen durch

Nach Angaben der Zollverwaltung finden derzeit stichprobenartige Kontrollen an verschiedenen Grenzübergängen statt. Im Fokus stehen vor allem Übergänge nach Polen und Tschechien, wo der Preisunterschied besonders groß ist.

Die Beamten überprüfen dabei Fahrzeuge, die kurz zuvor im Ausland getankt haben. Hintergrund ist, dass Kraftstoff zwar im normalen Fahrzeugtank eingeführt werden darf, größere Mengen in Kanistern können jedoch steuerrechtlich problematisch sein.

Auch Kontrollen an Grenzen zu Frankreich und Belgien möglich

In der Praxis bedeutet das: Selbst wenn die aktuellen Tanktourismus-Kontrollen vor allem im Osten Deutschlands gemeldet wurden, können Autofahrer auch in westlichen Grenzregionen jederzeit überprüft werden. Gerade in Rheinland-Pfalz oder im Saarland, wo viele Pendler regelmäßig nach Frankreich oder Luxemburg fahren, können Fahrzeuge ebenfalls herausgewunken werden.

Welche Regeln für Tank-Touristen gelten

Innerhalb der EU dürfen Reisende grundsätzlich Waren für den Eigenbedarf steuerfrei mitbringen, da es keine klassischen Zollabgaben mehr zwischen den Mitgliedstaaten gibt.

Für Kraftstoff gelten jedoch Grenzen:

  • Im Fahrzeugtank erlaubt und problemlos.
  • Zusätzlicher Kraftstoff in Kanistern: 20 Liter pro Person erlaubt, größere Mengen können als steuerpflichtige Einfuhr gelten

Wer deutlich mehr Kraftstoff über die Grenze bringt oder ihn gewerblich transportiert, muss mit Nachzahlungen, Bußgeldern oder Beschlagnahmungen rechnen. (red)

 

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