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Zeiskam: Gafferin filmt Unfallort und Rettungskräfte

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Foto (Archiv): LKA RLP

Zeiskam –  Am Samstagvormittag ist ein 24-jähriger Autofahrer  bei einem Unfall im Baustellenbereich der B272 leicht verletzt worden.

An der Kreuzung missachtete eine 53-jährige Autofahrerin vermutlich wegen der geänderten Beschilderung die Vorfahrt, die Autos prallten zusammen. Die stark beschädigten Fahrzeuge wurden abgeschleppt.

Wie die Polizei mitteilte, fiel eine Verkehrsteilnehmerin während des Geschehens unangenehm auf: Sie filmte den Unfallort und die Rettungskräfte beim Vorbeifahren mit ihrem Mobiltelefon. Die Frau erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.

„Wer im Vorbeifahren mit dem Handy Aufnahmen von einem Unfall macht, kann nicht nur wegen eines Verstoßes gegen das Handyverbot verfolgt werden, vielmehr sollten Einsatzkräfte nicht durch Gaffer, die ihre Geschwindigkeit verringern, behindert werden“, so die Polizei. „Das Fotografieren oder Filmen von verunglückten Autos und Verletzten ist zu unterlassen. Dieses Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.“ Dabei sei es unerheblich, ob die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden – allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme sei entscheidend.

Übrigens: Polizeibeamte dürfen in einem solchen Fall sogar unmittelbar die Mobiltelefone der Gaffer einziehen. (red/pol)

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