- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Zahl der ausreisepflichtigen Afghanen steigt

[1]

Archivbild: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die Zahl der afghanischen Asylbewerber in Deutschland, die ausreisepflichtig sind und das Land verlassen müssten, steigt.

Ende Januar waren 14.592 Afghanen ausreisepflichtig, rund 1.770 mehr als noch vor einem Jahr. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine mündliche Frage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke.

Demnach verfügten 71 Prozent von ihnen über eine Duldung, während es vor Jahresfrist noch knapp 82 Prozent gewesen waren. Eine Duldung wird dann ausgesprochen, wenn die Rückführung trotz der weiter bestehenden Ausreisepflicht auf absehbare Zeit nicht möglich ist.

Das kann etwa wegen ungeklärter Identität, Krankheiten oder aus familiären Gründen der Fall sein. Nach Bundesländern aufgeschlüsselt leben die meisten ausreisepflichtigen Afghanen in Nordrhein-Westfalen (2.504 Personen), Bayern (2.457 Personen) und Baden-Württemberg (1.621).

Trotz der prekären Sicherheitslage in Afghanistan lehnen deutsche Behörden mehr als die Hälfte der Anträge von Afghanen als Asylberechtigte oder Flüchtlinge ab. Die Gesamtschutzquote für afghanische Staatsbürger lag im Jahr 2017 laut Ministerium bei 44 Prozent. Aber nur wenige der Abgelehnten kehren in ihr Land zurück.

Die Bundesregierung schiebt bis auf Weiteres nur Straftäter, terroristische Gefährder sowie Personen, die sich der Identitätsfeststellung verweigern, nach Afghanistan ab. Kritik kam von den Linken. Es liege auf der Hand, dass nur ein sehr geringer Bruchteil der Ausreisepflichtigen wirklich abgeschoben werden könne, also müsste man ihnen eine Duldung geben, sagte die Abgeordnete Jelpke und kritisierte: „Das ist aus unserer Sicht ein politisch motiviertes Missverhältnis.“

Die Linken-Politikerin fügte hinzu: „Dass das nicht passiert, ist eine Form der Schikane von afghanischen Schutzsuchenden.“ Zudem warf sie der Regierung vor, den Afghanen die Integration zu verweigern, da diese nicht für Integrationskurse zugelassen seien. (dts Nachrichtenagentur)

Print Friendly, PDF & Email [2]