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Wörth: Stadt untersagt Contargo Sperrung der Hafenstraße

Contargo hatte bereits mit Bauarbeiten zur Sperrung der Straße begonnen. Foto: v. privat [1]

Contargo hatte bereits mit Bauarbeiten zur Sperrung der Straße begonnen.
Foto: v. privat

Wörth – Die Hafenstraße in Wörth bleibt vorerst geöffnet. Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche hat einen Antrag auf Sperrung der Firma Contargo zurückgewiesen. Contargo hatte bereits mit der Absperrung für Baumaßnahmen begonnen. Die Straße im Containerhafen wird seit Jahrzehnten von Bürgern und besonders Radfahrern gerne benutzt.

Zwar ist die Hafenstraße (K25) in Richtung Rheindamm keine öffentliche Straße, aber da dort unter anderem die Gaststätte Ritterhecke, der Segelverein RKC Wörth, das Hofgut Ludwigsau und der Fischzuchtverein Wörth Anlieger sind, dient sie als Zufahrt für die Vereine und die Gaststätte.

Außerdem wird die Straße rege von Radfahrern genutzt, die mit dem Rad zur Arbeit nach Karlsruhe fahren. Auch zur Naherholung pilgern viele Bürger am Wochenende in das Gebiet. Die Straße ist zudem Hauptzufahrt für Rettungs- und Hilfsdienste und Dienstleister. Die alternative Route über Wörth und Maximiliansau wird wegen der vielen Straßenquerungen bei Radlern als gefährlich angesehen.

Der von der angekündigten Schließung betroffene Straßenabschnitt ist Eigentum des Landes und eigentlich nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Verantwortung für diesen Abschnitt liegt bei der „Hafenbetriebe Ludwigshafen am Rhein GmbH“, die den öffentlichen Verkehr bislang geduldet hat. Die Contargo Wörth-Karlsruhe GmbH ist seit dem 2. Januar 2016 Pächter des Straßenabschitts.

Nun ist laut Contargo wegen des stark gestiegenen Güteraufkommens die sichere und konfliktfreie Nutzung für den Güterumschlag und die gleichzeitige Nutzung durch den privaten Rad-, Pkw- und Lkw-Verkehr nicht mehr gewährleistet.

Bügermeister Nitsche will den Contargo-Antrag auf „Vollsperrung für den PKW, Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr“ jedenfalls so nicht mittragen. Contargo beabsichtige nämlich eine faktische Vollsperrung. Demzufolge müsse der Verkehr außer für Einsatzkräfte, Rettungsfahrzeuge ausschließlich über Maximiliansau erfolgen. Eine Verbindung über die Hafenstraße sei ausgeschlossen.

Dieser Eingriff würde die Allgemeinheit und die Anlieger unverhältnismäßig betreffen, so Nitsche. Bis zur Herstellung eines Zuwegs über Maximiliansau könne allemal keine Sperrung geduldet werden. Den Bau einer parallel zum Betriebsgelände verlaufende Straße in Form einer Gemeindestraße will die Stadt wegen natur- und artenschutzrechtlicher Bedenken nicht weiter verfolgen.

Für den Erhalt des öffentlichen Durchfahrtsrechts im Hafen Wörth hat sich das Aktionsbündnis Hafenstraße Wörth [2] gegründet.

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