Wörth: Entwicklung des Dorschbergs, „Schauffele“ und Verlagerung der Sportstätten: Bürgermeister Nitsche und Landrat Brechtel schreiben Briefe

17. April 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional

Welche Sportstätten sind zu weit von der Schule entfernt – was ist zumutbar, was nicht mehr? Darum dreht sich die Diskussion derzeit. 
Foto: Pfalz-Express

Wörth – In der Diskussion um die Verlagerung von Sportstätten auf das „Schauffele“-Gelände geht ein reger Briefverkehr zwischen der Kreisverwaltung und dem Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche einher.

Da es bei dem Thema immer mehr auch um Details geht, veröffentlichen wir die Korrespondenz vom 16. und 17. April im Wortlaut, um Interpretationsfehler zu vermeiden.

Schreiben von Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche, Wörth:

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Brechtel,

mit einigem Erstaunen habe ich Ihr Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Wörther Stadtrat zur Kenntnis genommen.

Gerne nehme ich zu den genannten Punkten Stellung:

ad 1.: Vereinbart wurde – mit Zustimmung der Leitungen der Schulen IGS und BBS (EGW vertreten durch den Schulträger Kreisverwaltung) – dass die Sportstätten auf dem Schauffele‐Gelände als ERGÄNZENDES Angebot von den Schulen begrüßt werden.

An diese gemeinsam entwickelte Kompromisslinie hat sich die Stadt Wörth bislang stets gehalten. Die in Ihrem Schreiben getätigte Aussage entspricht damit nicht dem Sachstand seit der

gemeinsamen Sitzung vom 12. Dezember 2017, denn es geht nicht um den regelmäßigen Sportunterricht auf dem Schauffele‐Gelände, sondern lediglich um ein zusätzliches und damit ergänzendes Angebot, das über die bisherigen Möglichkeiten weit hinausgehen wird.

ad 2.: Bislang hat die Kreisverwaltung keine Bedarfszahlen für Freisportflächen zu den ihr als Schulträger zugeordneten Schulen vorlegen können. Dies ist erstaunlich, da doch dem Schulträger aufgabenbedingt dazu Erkenntnisse vorliegen müssten.

Wie nun – wie von Ihnen dargelegt – ohne Kenntnis der vorliegenden Bedarfszahlen die Kapazität des ertüchtigten Geländes hinter der Dorschberghalle nicht reichen soll, ist logisch schwer nachzuvollziehen. Sollte es tatsächlich Engpässe geben, müsste dies in Überlegungen der Kreisverwaltung münden (siehe ad 3.)

ad 3.: Das Gelände an der BBS – das für die Einrichtung von Sportanlagen bereits seit Jahrzehnten vorgesehen ist – wurde in der Sitzung am 12. Dezember 2017 explizit angesprochen. Die Kreisverwaltung war in dieser Sitzung mit zwei Mitarbeitern vertreten.

ad 4.: Die Erhaltung der Bienwaldhalle ist bestehende – einstimmige – Beschlusslage der Gremien der Stadt Wörth. Allerdings werden Kreis und Stadt hier über die Sanierungskosten und ggf. Trägerschaft eine Einigung finden müssen, denn immerhin wird diese Halle auch in Zukunft einen erheblichen Anteil der vom Schulträger bereitzustellenden Hallenkapazität tragen müssen.

Ich weise ergänzend darauf hin, dass der Kreis die Schüler der BFL bereits bislang mit Bussen zum Schulsport in die Tullahalle nach Maximiliansau verbringt.

Aus welchen Gründen gerade diesen Schülern ein solches Prozedere zugemutet wird, anstelle die entsprechenden Kapazitäten des Schulträgers am Schulort (Flächen zwischen BBS und BFL) zu schaffen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wie Sie richtig schreiben, hat die Entwicklung des Dorschbergzentrums erhebliche Bedeutung für die Stadt Wörth am Rhein. Die städtischen Gremien haben dies erkannt und haben angesichts der Bedeutung des Projekts eine einstimmige Position entwickelt. Entsprechend sorgfältig ist die Stadtverwaltung mit der Thematik umgegangen und hat sowohl die städtischen Gremien, die Vereine, die Schulen sowie die Kreisverwaltung zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich informiert.

Die Schulen wurden mit postalischem Schreiben explizit aufgefordert, die Elternbeiräte in die Meinungsbildung einzubeziehen. Die entsprechenden Protokolle und Unterlagen wurden zudem stets vollumfänglich öffentlich zugänglich gemacht.

Die Stadt Wörth am Rhein stellt sich selbstverständlich der Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler aller Schulen in der Stadt Wörth. Aus diesem Grunde hat die Stadt auch bislang in erheblichem Umfang ihre Infrastruktur für die Schulen zur Verfügung gestellt und damit Aufgaben des Schulträgers Kreis Germersheim übernommen.

Und ebenfalls aus diesem Grunde hat die Stadtverwaltung – anstelle der eigentlich dafür zuständigen Kreisverwaltung – einen Sanierungsvorschlag für das Freisportgelände hinter der Dorschberghalle vorgelegt.

Ich weise darauf hin, dass unsere Häuser bereits seit Monaten in einem permanenten und bislang konstruktiven Austausch stehen. Selbstverständlich führen wir den Austausch weiter.

Die Angelegenheit hat aus Sicht der Stadt Wörth die Beschlussreife erlangt. Die weiteren zu klärenden Aspekte (Art und Weise der Sportstätten hinter der Dorschberghalle und ggf., siehe oben, neben der BBS) befinden sich in Zuständigkeit der Kreisverwaltung, die bereits aufgrund der Vereinbarung vom 12. Dezember 2017 (siehe Protokoll) aufgefordert ist, entsprechende Prüfungen vorzunehmen. Selbstverständlich wird mein Haus dabei – wie bisher auch – unterstützend zur Seite stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dennis Nitsche

Bürgermeister der Stadt Wörth am Rhein

Antwortschreiben von Landrat Dr. Fritz Brechtel

Sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Nitsche,

auf die  Antwort des Bürgermeisters mit Schreiben vom 16.4.2018 nehme ich Bezug. Ebenso auf die Reaktion in der Rheinpfalz.

Zunächst stelle ich klar, dass unser Schreiben nicht nur von Landrat und Schuldezernent unterzeichnet wurde, sondern auch von allen Schulleiterinnen und Schulleitern der weiterführenden Schulen in Wörth.

Selbstverständlich respektieren wir die Entscheidungskompetenz des Wörther Stadtrates, deshalb haben wir keine „Warnung“ ausgesprochen (Zitat Rheinpfalz), sondern pflichtgemäß unserer Sorge und Befürchtung bezüglich negativer Folgen für die die Wörther Schulen mit insgesamt ca. 3600 Schülerinnen und Schülern Ausdruck verliehen. Damit verbinden wir die Erwartung, dass Sie diese Argumente und Plausibilitätsüberlegungen bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Wir sind uns einig, dass die Belange der Schulen bei den Planungen der Stadt Wörth zur Verlegung städtischer Freisportgelände zu berücksichtigen sind. Die Schulleitungen und die Schüler sehen diese Belange bis dato noch nicht als ausreichend evaluiert.

Die Stadt Wörth wird sicherlich bei allen Beschlüssen ihre planerische Verantwortung gegenüber den Schülerinnen und Schülern sowie gegenüber den Eltern und Lehrern berücksichtigen. Bei den anstehenden städteplanerischen Beschlüssen sollte daher der Auftrag an die Verwaltung erteilt werden, alles Notwendige zu veranlassen, damit es zu keiner Verringerung der Kapazitäten oder sonstigen Verschlechterung für den Schulsport kommt.

Die Kreisverwaltung wirkt dabei bereits in dieser frühen Planungsphase selbstverständlich gerne mit. Daher wird das Gesprächsangebot erneuert.

Zu den einzelnen Aussagen Ihrer Antwort halten wir fest:

zu 1.) „Die Schulleitungen stimmten den Sportstätten auf dem Schauffele-Gelände als ERGÄNZENDES Angebot zu“

Diese Darstellung ist unzutreffend. Die Schulleitungen erklären einvernehmlich, dass die Sportstätten auf dem Schauffele-Gelände lediglich für die Abnahme von Prüfungen in der Oberstufe oder für die Bundesjugendspiele genutzt werden könnten. Eine regelmäßige Nutzung ist aufgrund der weiten Entfernung keinesfalls möglich.

Es ist unstrittig, dass bei einem Ausbau des Schauffele-Geländes zu einem Sport- und Freizeitareal zwei Freisportanlagen (Stadion und Kunstrasenplatz) in schulischer Nähe wegfallen würden und demnach der regelmäßige Schulsport auf nur einer Freisportanlage hinter der Dorschberg-Grundschule für alle Schulen nicht mehr sichergestellt werden kann.

Ein ergänzendes Angebot auf dem Schauffele-Gelände wäre für die Schulen daher nicht ausreichend. Dies wurde in mehreren Schreiben der Kreisverwaltung und der Schulelternbeiräte (auch nach der Gesprächsrunde im Dezember 2017) gegenüber der Stadt Wörth kommuniziert. Unseres Erachtens werden diese negativen Folgen gegenüber den Entscheidungsträgern nicht klar dargestellt.

zu 2.) „keine Bedarfszahlen für Freisportflächen kommuniziert“

Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Wörther Schulen haben dem Schulträger einvernehmlich bestätigt, dass die Nutzung der verbleibenden  Freisportanlage für alle Schulen in Wörth nicht ausreichen wird.  Dies erklären die Schulleitungen auch durch Unterzeichnung des Schreibens vom 16.4.2018. Es ist davon auszugehen, dass in den Monaten  April bis Oktober die regulären Schulsportstunden gemäß den Lehrplanvorgaben auf dem Freigelände durchgeführt werden.

Derzeit ist die Freisportanlage auf dem Dorschberg von der Integrierten Gesamtschule und der Dorschberg-Grundschule voll belegt. Dass hier keine weiteren rd. 2.000 Schülerinnen und Schüler ihren Schulsport abhalten können, dürfte einleuchten. Mit dem Sportreferatsleiter der ADD/NW fand heute Vormittag ein Gespräch statt. Hierbei wurden uns folgende Punkte mündlich dargelegt:

–         Die Platzverhältnisse auf dem Freisportgelände am Dorschberg reichen für einen ordnungsgemäßen Schulsport der 5 Schulen in Wörth nicht aus.

–         Der Schülertransport zum Schauffele-Gelände für den Regelsportunterricht ist nicht leistbar. Selbst wenn er leistbar wäre, würde er zu Verlusten der Unterrichtszeiten für die betroffenen Schulen führen und wäre demnach eine Ungleichbehandlung zwischen den Schulen.

–         Es kommt im laufenden Schuljahr zu Nutzungseinschränkungen durch jahreszeitlich bedingte Wetterverhältnisse und feste Termine der Schulen (insbesondere geplante Sportfeste, Bundesjugendspiele, Sportabzeichen und Abiturprüfungen). Demnach wird eine Freisportanlage den Bedarf von 5 Schulen und rd. 3.600 SchülerInnen in den Sommermonaten nicht decken können.

zu 3.) „Einrichtung einer Sportanlage auf dem Gelände der BBS“

Das Hauptproblem sind die entfallenden Freisportanlagen. Die Errichtung einer Sporthalle auf dem Gelände der BBS würde nicht weiterhelfen. Sie wurde lediglich „als prüfbare Alternative“ in einem Nebensatz erwähnt. Hierzu gab es allerdings keine weiteren Ausführungen.

zu 4.) „Kreis befördert bereits jetzt SchülerInnen der SFL Wörth zur Tullahalle nach Maximili-ansau“

Es handelt sich hier um 10 Sportstunden für insgesamt ca. 60 Schüler in der Woche, die in der Tullahalle in Maximiliansau abgehalten werden. Die Schülerinnen und Schüler der SFL Kreis Germersheim am Standort Wörth werden zu diesem Zweck im Rahmen eines freigestellten Schülerverkehrs zur Sportstätte hin und zurück befördert.

In den Sommermonaten wird der Sportunterricht überwiegend im Stadion in Wörth durchgeführt.  Demnach entfällt der Transport. Die Beförderung für alle Schulen in Wörth (insb. des EGW, der BBS und der FS mit rd. 200 Sportstunden pro Woche für insgesamt ca. 2000 Schüler) kann hier, wie mehrfach begründet, nicht in Betracht gezogen werden.

Das von Ihnen bisher nicht zugesagte Gespräch sollte nun terminiert werden, damit die Fakten besprochen und in weitere Prüfungen einbezogen werden können.

Den Stadtrat bitten wir, unsere Informationen bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Fritz Brechtel

Landrat

Erneute Antwort von Bürgermeister Dr. Dennnis Nitsche am 17. April (Stand 15 Uhr).

Sehr geehrter Herr Landrat Brechtel,

zur Klarstellung des von Ihnen in heutigen Replik auf meine gestrige Antwort erneut aufgegriffenen Punktes 1 siehe untenstehende Mail von Schulleiter Engel vom 19. Februar.

Ich habe mir erlaubt in der Nachricht die relevante Passage farblich hervorzuheben. Damit wäre Klarheit hergestellt, denn die Mail stammt von Schulleiter Engel und war an Sie persönlich gerichtet. Einen Widerspruch Ihrerseits habe ich seit dieser Nachricht vom 19. Februar nicht vernommen. Die Referenzmail, auf die Herr Engel antwortet, finden Sie der Vollständigkeit halber im Anhang, ebenso das bezeichnete Protokoll.

Die Aufforderung zur Gesprächsbereitschaft möchte ich gerne richtigstellen: Unsere Häuser stehen kontinuierlich und kollegial im Dialog in dieser Sache. Bislang haben wir auf Benennung von Bedarfszahlen gewartet, vor der ein Gespräch zu Bedarfen naturgemäß keinen Sinn macht. Ich verweise nochmals auf das Protokoll der Sitzung vom 12.12.2017 und die darin enthaltenen Prüfaufträge an die Kreisverwaltung.

Ich weise nochmals darauf hin, dass der Kreis als Schulträger frühzeitig von den Planungen der Stadt Wörth informiert war.

Bis zur Realisierung der Dorschbergentwicklung und damit verbunden dem Wegfall der beiden Sportplätze ist noch ausreichend Zeit für Planungen, ggf. inklusive möglicher Anlagen (in welcher Form auch immer) an BBS/Bienwaldschule sowie für die Entwicklung eines funktionalen Belegungsmanagements unter Einbeziehung der am Gymnasium vorhandenen

Freisportanlagen. Gerne unterstützen wir den Kreis in der Ausübung seiner genuin eigenen Planungshoheit weiter, wie mit unserem Entwurf zur Sanierung der Freisportanlagen an der Dorschberghalle bereits geschehen.

Gerne können wir uns zu einem persönlichen Gespräch zusammensetzen, ich denke das wäre geboten. Mein Büro kommt auf das Ihrige zu.

Beste Grüße

Dennis Nitsche

Anmerkung: Die genannten Dokumente liegen der Redaktion vor.

Antwort von Landrat Dr. Fritz Brechtel:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nitsche,

Die von Ihnen zitierten Angaben basieren auf der Erwartung, daß das Sportgelände hinter der Grundschule so entwickelt werden kann, dass es den Regelsportunterricht für 3600 Schüler der dortigen Schulen aufnehmen kann. Wie wir heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wissen, ist dies nicht der Fall. Und wenn es keinen Regelunterricht gibt, nützt auch der schönste „Ergänzungs“unterricht nichts.

Im übrigen erlaube ich mir den Hinweis, daß alle Schulleiter, auch Herr Engel, unser aktuelles Schreiben unterzeichnet haben, also mit diesem übereinstimmen.

Man kann es drehen und wenden, wie man will: nach heutigem Kenntnisstand ist die verbleibende kleine Schulsportanlage hinter der Grundschule zu klein, auch nach „Optimierung“, als dass sie den Freisportbedarf der Schulen aufnehmen könnte.

Damit werden die schulsportlichen Voraussetzungen gravierend verschlechtert.

Als Schulträger und Schulleiter appellieren wir an Sie und den Stadtrat, dies bei Ihrer Entscheidung zu bedenken und zu berücksichtigen. Möglichkeiten hierfür gibt es, beispielsweise indem Sie aus der Verantwortung heraus für ca. 3600 Schüler, darunter viele aus Wörth, einen „nichtschlechterstellungspassus“ zur Prüfung in Ihren Grundsatzbeschluss heute Abend mit aufnehmen.  (Stand 18.40 Uhr)

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3 Kommentare auf "Wörth: Entwicklung des Dorschbergs, „Schauffele“ und Verlagerung der Sportstätten: Bürgermeister Nitsche und Landrat Brechtel schreiben Briefe"

  1. Kannler sagt:

    Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man auf die Idee kommen kann die vorhandenen, eh schon vom Gymnasium gelegenen Sportstätten zu entfernen und durch noch weiter entfernte zu ersetzen. Sport in der Schule ist wichtig als Ausgleich, damit die Kinder ausgeglichener lernen können.

  2. Steffen Weiß sagt:

    Der SEB des EGW hat einen Formulierungsvorschlag zur Ergänzung:
    „Die Stadt Wörth ist sich mit den Schulen, dem Kreis und der ADD in der Sache nicht einig, wird die Sportstätten aber dennoch verlagern, um in Wörth eine städtebauliche Entwicklung vornehmen zu können.
    Die städtischen Gremien nehmen die Bedenken der Schulen, der Eltern, des Schulträgers und der Schulbehörde ernst und stellen daher sicher, dass nach der Verlagerung der Sportplätze zum Schauffele-Gelände jeweils von April bis Oktober die Fahrzeiten der Stadtbahn (S5) zwischen den Haltestellen „Bürgerpark“ und „Alte Bahnmeisterei“ an den Stundenplan bedarfsorientiert angepasst werden, denn immerhin zahlt die Stadt das jährliche Betriebskostendefizit des Streckenabschnittes zwischen „Alter Bahnmeisterei“ und „Badepark“. –>

  3. Steffen Weiß sagt:

    –> Lässt sich der Beförderungsbedarf mit der S5 nicht abdecken, weil z.B. eine Erweiterung der Stadtbahn nach Kandel oder Landau der Haltestelle „Badepark“ ihre Funktion als Endhaltestelle und damit die Fahrplangestaltungsmöglichkeiten nimmt, setzt die Stadt in den Monaten April bis Oktober zu den Bedarfszeiten laut Stundenplan Pendelbusse ein.
    Bis zum Jahr 2028 wird sich nach dem aktuellen Stand durch notwendige Vorarbeiten und Planungen an der Sportstättensituation für die Schulen in Wörth nichts ändern. Für die genannte Sicherstellung der Beförderung gibt die Stadt Wörth eine Zusage bis zum Jahr 2045.“