Wissing: Schutzgemeinschaft für Pfälzer Weinwirtschaft anerkannt

16. Januar 2019 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Wirtschaft in der Region

Dr. Volker Wissing.
Quelle: Pfalz-Express/Ahme

Neustadt. Weinbauminister Dr. Volker Wissing hat auf dem Großen Pfälzer Weinbautag der ersten Schutzgemeinschaft in Rheinland-Pfalz den Anerkennungsbescheid überreicht – die Schutzgemeinschaft Pfalz kann somit ihre Arbeit aufnehmen.

Vor genau einem Jahr hatte Wissing die Grundlage zur Gründung gelegt. „Mit den Schutzgemeinschaften stärken wir die Selbstverwaltung und das Mitbestimmungsrecht der Weinwirtschaft.

Winzer, Kellereien und  Genossenschaften aus der Pfalz entscheiden zukünftig gemeinsam darüber, welche Kriterien die Qualitäts- und Landweine aus dem Weinanbaugebiet Pfalz erfüllen sollen“, sagte Weinbauminister Dr. Volker Wissing beim Großen Pfälzer Weinbautag in Neustadt an der Weinstraße und übergab den Anerkennungsbescheid an den Vorsitzenden Reinhold Hörner und seine Stellvertreter in der Schutzgemeinschaft Pfalz.

„Wir wollen, dass unsere Weine so unverwechselbar sind, wie die Region aus der sie stammen. Unsere Winzer sind die besten Garanten dafür“, so Wissing. „Wein steht wie kaum ein anderes Produkt für eine Region. Er spiegelt die geologischen Besonderheiten aber auch die lokalen Weinbautraditionen wieder. Deshalb ist es mir wichtig, dass er als Produkt der Region in seiner Typizität von den Winzern definiert wird.“

Rheinland-Pfalz hatte die Rechtsgrundlage zur Gründung der neuen Selbstverwaltung als erstes Bundesland geschaffen. Die Schutzgemeinschaften können selbst maßgeblich bestimmen, welche Anforderungen Qualitätsweine (Weine mit geschütztem Ursprung (g.U.)) sowie Landweine (Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)) erfüllen müssen.

Sie können beispielsweise für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pfalz“ die Zulassung neuer Rebsorten, die Änderung des Hektarertrags, der Mostgewichte oder die Neuabgrenzung des Gebietes beantragen.

Zuvor war dies ausschließlich Gegenstand von Landesverordnungen. Jetzt kann die Branche unmittelbar Anträge stellen. Die in der Schutzgemeinschaft beschlossenen Kriterien können auf Antrag gegenüber dem Bund und der EU im Lastenheft geändert werden.

„Die Beteiligten sollen selbst bestimmen können, wie ihr Kulturgut angebaut, bereitet und vermarktet werden soll. Dafür haben wir mit der Anerkennung der ersten Schutzgemeinschaft für die Pfalz jetzt den Grundstein gelegt“, sagte Weinbauminister Dr. Volker Wissing.

In der Gründung der Schutzgemeinschaften sehe Wissing auch die Chance, dass die rheinland-pfälzische Weinbranche sich auf eine gemeinsame Strategie zur Vermarktung des rheinland-pfälzischen Weines, insbesondere im Export, verständige.

Die Schutzgemeinschaft für das Weinbaugebiet Pfalz erhält als erste ihre Anerkennung, Rheinhessen folgt in Kürze.

Hintergrund:

Grundlage für die neue Gestaltungsmöglichkeit durch die Branche ist die neue „Landesverordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften“, die im Januar 2018 in Kraft getreten ist.

Diese ermöglicht die Anerkennung von Schutzgemeinschaften (Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen) durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium. Der Bund hatte mit der Weingesetzänderung 2017 die Länder dazu ermächtigt.

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