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Wink mit dem Zaunpfahl nach Mainz: Kreistags-Resolution fordert bessere Finanzausstattung der Kommunen

verschiedene Euroscheine

5 Millionen Euro mehr Aufwendungen sieht sich der Kreis mit der neuen Gesetzesänderung gegenüber.
Symboldbild: dts

Kreis Germersheim – Es hängt wie drohendes Ungemacht über vielen Kommunen im Land: Das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG). Die Landesregierung berät am 19. September in 2. Lesung über die Gesetzesänderung.

Es geht um Vorschriften über die Finanzausgleichsmasse und die Schlüsselzuweisungen in den nächsten Jahren. So manche Kommune fühlt sich benachteiligt – so auch der Landkreis Germersheim.

„Kommt das Landesfinanzausgleichsgesetz wie von der Landesregierung vorgesehen, verliert der Landkreis Germersheim einschließlich des kreisangehörigen Raumes jährlich ca. 5 Millionen Euro“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, der schon öfter darauf hingewiesen [1] hatte. „Damit gehören wir zu den Verlierern der beabsichtigten Änderung. Es gibt für den Landkreis Germersheim keine Möglichkeit, den künftig jährlich anfallenden Verlust zu kompensieren.“

Der Kreistag fordert nun die Landesregierung in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution auf, die Bedenken aller kommunalen Spitzenverbände ernst zu nehmen und die beabsichtigte Gesetzesänderung nachzubessern, „um damit den kreisangehörigen Raum nachhaltig zu stärken.“

In der Resolution sollen der Landesregierung nochmals die Folgen aufgezeigt werden, wenn keine angemessene Finanzausstattung der Kommunen erfolgt.

Landrat Brechtel warnt, es werde den Bürgern zum Nachteil gereichen, wenn der Kreis wichtige gesetzliche Pflichtaufgaben wie soziale Aufwendungen, Schulen, Kitas, Verkehrsinfrastruktur oder Zukunftsaufgaben wie Breitbandausbau, Digitalisierung und Mobilität nicht oder nur durch Schuldenaufnahme leisten könne.

Wollte der Landkreis die fehlenden finanziellen Mittel durch höhere Einnahmen ausgleichen, müsste er die Kreisumlage um etwa 3 Kreisumlagepunkte erhöhen: „Der Landkreis Germersheim hat bereits mit die höchste Kreisumlage in Rheinland-Pfalz. Eine weitere Erhöhung würde die Kreiskommunen zusätzlich belasten“, betonte der Kreischef.

„Änderungsentwurf verfassungswidrig“

Neben der drohenden Verschuldensspirale und der Gefahr, dass der ländliche Raum von zukünftigen Entwicklung abgehängt werde, sei in der Resolution deutlich gemacht, „dass wir den vorgesehenen Änderungsentwurf zum LFAG für verfassungswidrig halten“ so Brechtel.

Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden fordert der Kreistag in der Resolution das Land auf, die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden finanziell so angemessen ausstatten, dass diese ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen können, ohne Schulden machen zu müssen.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern einhellig, deutlich mehr als die vorgesehenen 60 Millionen, nämlich 300 Millionen Euro zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin müsse das neue LFAG muss so gestaltet werden, dass keine kommunale Gebietskörperschaft weniger erhält, als sie nach dem aktuellen System erhalten würde.

Letztendlich, so die Forderungen, „muss eine Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt werden, ehe das neue LFAG in Kraft tritt, damit man die Folgen des neuen Gesetzes abschätzen kann. Dies ist eine Selbstverständlichkeit und nach Auffassung des Landkreises Germersheim auch rechtlich zwingend geboten. Das wird aber bislang vom Land verweigert. Man kann daraus nur den Schluss ziehen, dass die Landesregierung die Folgen ihres Handelns gar nicht erkennen will. Eine solche Handlungsweise bei einem so gravierenden Gesetzesvorhaben ist in höchstem Maße unverantwortlich!“, so der Landrat.

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