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Wichtig in der Urlaubszeit: Wie Bürger der Legionärskrankheit vorbeugen – und wer sein Warmwasser untersuchen lassen muss

Foto: Pfalz-Express

SÜW / Landau – In den Sommer- und Herbstmonaten steigt regelmäßig die Anzahl der bekannten Fälle der Legionärskrankheit an. Das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße, zuständig für den Landkreis SÜW und die Stadt Landau, weist darauf hin, dass zum Schutz vor Legionellen „Wasser im Wasserwärmer mindestens auf 60 Grad Celsius erwärmt worden sein“ muss und eine „regelmäßige Wartung der Trinkwasserhausinstallation“ erforderlich ist.

Dass die Krankheit in den wärmeren Monaten häufiger auftritt, kann laut Gesundheitsamt „mit Urlaubsreisen und den damit verbundenen Infektionsrisiken wie einem Hotelaufenthalt und Baden in Whirlpools zusammenhängen“. Auch stehendes Wasser in den Rohrleitungen während einer Abwesenheit – etwa in der heimischen Wohnung oder der Ferienunterkunft – kann das Risiko erhöhen. Warm- und Kaltwasser sollten deshalb „alle 72 Stunden in den Rohrleitungen ausgetauscht werden“.

Ärzte und Hygiene-Fachleute des Amts empfehlen: „Drehen Sie sowohl bei Ankunft in Ihrer Ferienunterkunft als auch, wenn Sie wieder zu Hause sind, alle Warmwasserhähne und Duschen für mehrere Minuten auf, um heißes Wasser durchzuleiten. Öffnen Sie vorher die Fenster und verlassen Sie den Raum, um die Aerosole nicht einzuatmen.“

Einige Minuten warmes Wasser zum Spülen genügen, betonen die Experten, denn Wasser ist „ein kostbares Gut, das gerade im Sommer vielerorts knapp wird“. Auch im Kaltwasser sollte generell ein Wasseraustausch stattfinden, da sich „besonders im Sommer das stehende Kaltwasser über 25 Grad erwärmen kann und damit ein Bakterienwachstum begünstigt wird“.

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die „beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen können, von grippeartigen Beschwerden bis zu Lungenentzündungen“. Sie sind „weltweit verbreitete Umweltkeime, die in geringer Anzahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser sind“.

Was ist die Legionärskrankheit?

Die Erreger finden „besonders in künstlichen Wassersystemen mit geringem Durchfluss, zum Beispiel in Wasserleitungen von Gebäuden“, bei passenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. Beim Duschen können Menschen Legionellen „durch den entstehenden Duschnebel einatmen“. Nach zwei bis zehn Tagen kann eine Legionellose mit Lungenentzündung entstehen – die Legionärskrankheit. Die Symptome reichen „von Fieber und grippeähnlichen Symptomen bis zu einer Lungenentzündung, die auch zum Tod führen kann“. Besonders gefährdet sind „Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr, ältere Menschen oder Raucher“.

Pflicht zur Legionellen-Prüfung: Diese Anlagen sind betroffen

Nach der Trinkwasserverordnung muss Warmwasser bei bestimmten Voraussetzungen auf Legionellen geprüft werden, etwa bei „gewerblicher Tätigkeit wie Wohnungsvermietungen“. Nicht betroffen sind Ein- oder Zweifamilienhäuser.

Alle anderen Gebäude mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind „alle drei Jahre untersuchungspflichtig“. Dazu zählen Anlagen mit „einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern“ sowie Anlagen, die mehr als drei Liter in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle fördern. Die Zirkulationsleitung zählt dabei nicht mit.

Bei öffentlichen Tätigkeiten wie Sporteinrichtungen, Hotels oder Ferienwohnungen ist die Untersuchung mindestens einmal im Jahr Pflicht.

Mobile und zeitweilige Wasserversorgungsanlagen, etwa Zeltlager oder Campingplätze, müssen vor Beginn dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Die Untersuchungsintervalle legt das Gesundheitsamt fest.

Weitere Informationen unter: www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/legionellen/ [1]

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