- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Wertvoller „Barbarenschatz“ aus der Spätantike illegal in Rülzheim ausgegraben

 

 

[1]

Goldapplikationen aus den Rülzheimer Barbarenschatz.
Fotos: GDKE Rheinland-Pfalz/Fitting

Rülzheim/Mainz – Der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Landesarchäologie Speyer, wurde ein illegal ausgegrabener Schatzfund aus der späten Römischen Kaiserzeit übergeben.

Es gibt keine Auskunft darüber, wie die Generaldirektion an den Schatz kam. Bei den Stücken handelt es sich um einen großen Silberteller, eine Silberschale, zahlreiche goldene Gewandapplikationen, Reste eines versilberten und vergoldeten Klappstuhls, einige Silberstatuetten sowie Überreste verschiedener anderer Gegenstände aus Edelmetall – gefunden bei Rülzheim.

Gegen den Finder, der mutmaßlich illegal in einem Wald bei Rülzheim mit einer Metallsonde suchte, wird derzeit wegen mehrerer ähnlicher Delikte ermittelt. Die Fundstelle wurde durch die unsachgemäße Vorgehensweise vollständig zerstört.

Die qualitativ hochwertigen Stücke stammen ersten Einschätzungen von Experten zufolge aus dem 5. Jahrhundert nach Christus. Dazu Landesarchäologe Dr. Dr. Axel von Berg: „Dieser mutmaßliche Barbarenschatz hat äußerste Bedeutung für den Blick zurück in die Geschichte des Landes. Bisher fanden sich auf Landesgebiet kaum Funde dieser Qualität aus der Zeit des 5. Jahrhunderts.“

Aus der Gegend des Fundes sind mit den Hortfunden von Neupotz und Hagenbach bereits zwei überregional bedeutsame Schatzfunde aus der Römerzeit bekannt, die jedoch beide deutlich früher datieren als die vorliegenden Stücke. In beiden Fällen waren Germanen plündernd ins Römische Reich eingedrungen und hatten einen Teil ihrer Beute auf dem Rückweg verloren bzw. verborgen.

[2]

Silberschale

Die Tatsache, dass der große Silberteller des neuen Schatzfundes in drei Stücke geteilt wurde, spricht dafür, dass es sich hierbei um Beute von „Barbaren“ handeln könnte, die nur am Materialwert und nicht an dem Kunstgegenstand an sich interessiert waren.

Die Landesarchäologie wird in den kommenden Wochen versuchen, das Rätsel um die Funde zu klären. Allerdings wurde die Fundstelle, vermutlich durch den mutmaßlichen Raubgräber, regelrecht durchwühlt, weshalb die dort vorhandenen Hinweise und Spuren, die bei einer regulären archäologischen Ausgrabung dokumentiert worden wären, verloren gegangen sind.

 Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Funde fachmännisch restauriert und ausgestellt. Zu sehen sind dann auch die Fundstücke, die vor wenigen Tagen in Bingerbrück entdeckt wurden.

Als Folge illegaler Raubgrabungen verschwinden in einem erschreckendem Maße wertvolle, eigentlich der Allgemeinheit gehörende Kulturgüter in Privatsammlungen und im Kunsthandel – die Stücke werden dabei praktisch ihrer Geschichte beraubt.

Hinweise zur Rechtslage

Nach dem Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz ist das Suchen und Bergen von archäologischen und erdgeschichtlichen Funden durch nicht autorisierte Personen genehmigungspflichtig, hierzu gehört auch das Suchen mit einer Metallsonde. Sowohl Bau- als auch Bodendenkmäler sind kraft Gesetzes geschützt; dieser Schutz gilt für alle vor- und frühgeschichtlichen Kulturdenkmäler/Fundstellen, auch wenn sie nicht in einem Grabungsschutzgebiet liegen.

Deshalb kann eine Genehmigung von der unteren Denkmalschutzbehörde nur im Einvernehmen mit der GDKE, die eine facharchäologische Prüfung der Sachlage vornimmt, erteilt werden.

Die Entnahme von einzelnen Gegenständen, zudem ohne Fachkenntnis, führt immer zur Zerstörung aussagekräftiger Befunde und ist nicht durch die Vorlage selektiert entnommener Fundstücke zu rechtfertigen. Nur die Gesamtheit der Information, die eine Fundstelle bewahrt, ergibt wertvolle und verwertbare Ergebnisse und nicht einzelne Materialgruppen (hier Metall), die zudem wahllos und ohne Kenntnis des eigentlichen Befundes entnommen werden. Es bedarf für die Führung einer Metallsonde einer umfangreichen Kenntnis und Ausbildung, da Funde und Befunde sonst nicht fachgerecht erkannt werden und die archäologische Fundstelle dabei beeinträchtigt und zerstört wird.

Grundsätzlich kann die Landesarchäologie in vielen Fällen auf erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter zurückgreifen, die üblicherweise im Rahmen von wissenschaftlich geleiteten Ausgrabungen eingesetzt werden. Diese Ehrenamtlichen durchlaufen zunächst eine theoretische Ausbildung, die auf die regionalen Besonderheiten in den jeweiligen Amtsbezirken in Rheinland-Pfalz abgestimmt ist, werden auf wissenschaftliche Grundnormen und Verfahrensweisen verpflichtet und erfahren unter Betreuung von Facharchäologen eine Einweisung in die praktische Arbeit. (red)

 

Print Friendly, PDF & Email [3]