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Weiterhin Unklarheit über V-Mann-Tätigkeit von Reker-Attentäter

Foto: dts Nachrichtenagentur [1]

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Köln  – Bezüglich einer möglichen V-Mann-Tätigkeit von Frank S., der die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker am 17. Oktober mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte, herrscht weiterhin Unklarheit.

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) möchte offensichtlich nicht beantworten, ob Frank S. vom Verfassungsschutz als V-Mann geführt worden ist. Dies geht aus einer schriftlichen Reaktion des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage hervor, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt.

Der parteilose Landtagsabgeordnete Daniel Schwerd aus Köln hatte vier Tage nach dem Angriff auf Reker eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Eine Führung als Informant oder V-Person durch den Verfassungsschutz NRW werde „aus Gründen des Geheimschutzes weder bestätigt noch verneint“, hieß es jetzt in der Antwort des Innenministers.

Ungereimtheiten im Lebenslauf und der Arbeitslosengeschichte des Attentäters hatten Spekulationen ausgelöst, ob eine „höhere Behörde “ eine „schützende Hand“ über den Täter halten würde.

Bei Schwerd stößt diese Geheimhaltung auf Unverständnis. „Diese Antwort ist vielsagend nichtssagend. Sie sorgt nicht gerade dafür, den Verdacht zu zerstreuen, dass der Verfassungsschutz zuvor über diese Person und ihre Gefährlichkeit genau im Bilde war.

Für eine fortgesetzte Geheimhaltung besteht kein Grund: Sollte er V-Person gewesen sein, müssen wir das erfahren, eine Verstrickung des Verfassungsschutzes in diesen Mordversuch muss Konsequenzen haben. Ein weiterer Einsatz des Attentäters als Informant in der Szene wäre ohnehin unvorstellbar. Und wenn Frank S. keine V-Person war, könnte der Minister diesen Verdacht leicht entkräften.“

Schwerd hatte auch nachgefragt, warum die Akte des Attentäters bei der Arbeitsagentur als geheim eingestuft sei.

Die Antwort der Landesregierung: „Falls der mutmaßliche Täter bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als arbeitslos gemeldet war und Leistungen bezogen hat, unterliegen alle Details dazu dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I). In diesem Sinne sind alle Daten von Leistungsbeziehern der Agenturen für Arbeit und von Jobcentern als für die Öffentlichkeit `gesperrt` zu begreifen.“

Aus der Antwort des Innenministeriums geht hervor, dass Frank S. mehrfach in Akten des Verfassungsschutzes aufgetaucht ist.

Erkenntnisse über den Täter lägen beim Verfassungsschutz aus den 90er-Jahren sowie aus 2002 und 2008 jeweils im Zusammenhang mit Veranstaltungen der rechtsextremen Szene vor, erklärte Jäger.

Die Ermittlungen gegen Frank S. führt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Dem Beschuldigten werden versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung in vier Fällen vorgeworfen.

Schwerd fordert nun das Land auf, Klarheit zu schaffen: „Die Antwort des Innenministers ist nicht ausreichend. Angesichts der Skandale in verschiedenen Verfassungsschutzämtern ist ein gesundes Misstrauen nicht unbegründet“, erklärte der Kölner Politiker.

„Ich fordere Ralf Jäger a uf, rückhaltlos für Klarheit zu sorgen, inwieweit seine Behörden mit dem Attentäter in Verbindung standen. Das Verdecken einer unbequemen Wahrheit rechtfertigt jedenfalls keine Geheimhaltung.“

Binninger will Klarheit über V-Mann-Tätigkeit von Reker-Attentäter

Auch der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Clemens Binninger (CDU), hat Nordrhein-Westfalens Innenminister Jäger  aufgefordert, Klarheit darüber zu schaffen, ob Frank. S. V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz war.

„Geheimhaltung ist richtig und wichtig, kann aber bei gerade Verbrechen, die die Öffentlichkeit bewegen, nicht absolut sein“, sagte Binninger dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Es wäre nicht gut, wenn ein solcher Verdacht im Raum stehen bleibt. Deshalb sollte der Innenminister für Klarheit sorgen.“

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke), die dem Gremium ebenfalls angehört, erklärte, der Verfassungsschutz mache in Bund und Ländern mit Ausnahme Thüringens weiter wie vor Bekanntwerden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) im November 2011.

Sie fügte hinzu: „Quellenschutz ist im Falle der Aufklärung eines Verbrechens vollkommen inakzeptabel.“

(dts Nachrichtenagentur/red)

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