
Unter Druck: Wolfram Weimer am 05.03.2026,
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Berlin- In der Affäre um den Deutschen Buchhandlungspreis hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) den Ausschluss dreier Buchhandlungen von der Liste der Preisträger mit dem „Haber-Verfahren“ gerechtfertigt – nun tauchen diesbezüglich aber neue Fragen auf.
Auf Anfrage hatte der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom Bundesamt für Verfassungsschutz die Auskunft erhalten, dass es „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ zu den drei Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen gibt.
Die FAZ schreibt allerdings in ihrer Samstagausgabe, der Inhalt dieser Erkenntnisse sei dem Staatsminister nicht bekannt gemacht worden. Ein BKM-Sprecher soll der FAZ demnach bestätigt haben, dass die Behörde die im Haber-Verfahren vorgesehene Möglichkeit der Nachfrage beim Verfassungsschutz zwecks Präzisierung der Auskunft gar nicht genutzt habe.
Im Kulturausschuss des Bundestags bemühte Weimer am Mittwoch den Vergleich mit einer hypothetischen „Nazi-Buchhandlung in Erfurt“ – laut FAZ-Bericht angeblich ohne zu wissen, weshalb der Verfassungsschutz die drei linken Buchhandlungen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Verbindung bringt.
Die Buchhandlungen wollen nun auf Auszahlung der Preissumme klagen. Ein Rechtsanwalt sagte der FAZ, in Ermangelung von Sachgründen habe Weimer kein Ermessen zur Abänderung der Jury-Entscheidung gehabt. (dts Nachrichtenagentur)

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