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Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestags Königshaus besucht Luftwaffenausbildungsbataillon in Germersheim

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Königshaus: Gespräch mit Trainingsteilnehmern und Bataillonsangehörigen.
Fotos: Kevin Schrief

Germersheim – Überraschungsbesuch in Germersheim: Der häufig als „Anwalt der Soldaten“ bezeichnete Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus machte sich unlängst ein Bild über das Luftwaffenausbildungsbataillon und ließ sich von Kommandeur Oberstleutnant Maximilian Olboeter in den Verband einweisen.

Germersheim ist das einzige in der Luftwaffe verbliebene Ausbildungsbataillon.

Königshaus besichtigte die Ausbildungsstätten der Einsatzvorbereitenden Ausbildung und die Unterkunftsgebäude – und sprach ausführlich mit Soldaten.

Ein Wehrbeauftragter hat das Recht, jede Bundeswehrdienststelle ohne Anmeldung zu besuchen, Auskunft und Akteneinsicht zu fordern und ist außer dem Deutschen Bundestag und dem Verteidigungsausschuss gegenüber nicht weisungsgebunden. Er kann auf Anrufung von Soldaten oder auf eigene Initiative immer dann tätig werden, wenn möglicherweise eine Verletzung der Grundrechte der Soldaten oder Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung vorliegen.

Ein Mal jährlich fertigt der Wehrbeauftragte ein umfangreiches Berichtswerk für das Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr. Grund zur Klage indes hatte Königshaus in Germersheim nicht.

Bei seinen Gesprächen mit den Sachgebietsleitern, den Kompaniechefs und den Kompaniefeldwebeln informierte sich Königshaus über die Grundausbildung in der Luftwaffe und über die Einsatzvorbereitende Ausbildung zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung.

Als ehemaliger Zeitsoldat von 1970 bis 1972 verfügt Königshaus selbst über einen eigenen Erfahrungsschatz in der Truppe, der Ablauf im militärischen Alltag ist ihm deshalb naturgemäß nicht fremd. Seine Grundausbildung absolvierte er in der 7. Kompanie am Standort Roth, die heute Teil des Luftwaffenausbildungsbataillons ist.

Seit dem 20. Mai 2010 ist Königshaus als 11. Wehrbeauftragter im Amt. Als Hüter von Grundrechten und Grundsätzen gemäß Artikel 45b des Grundgesetzes kann sich jeder Soldat bei Problemen direkt an den Wehrbeauftragten wenden – ohne den Dienstweg einhalten zu müssen.

Sein Nachfolger wird ab 20.Mai 2015 der Bundestagsabgeordnete Hans-Jörg Bartels. (fw/cli)

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Besichtigung der Unterkünfte.
v.re.: Kommandeur Oberstleutnant Maximilian Olboeter, dessen Stellvertreter Major Robert Schilling, Hellmut Königshaus und Oberstabsfeldwebel Siebert.

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