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Wegen AfD-Wahlliste: Rechtsexperten fordern Neuwahlen in Sachsen

AfD-Chefin Frauke Petry. Foto: dts Nachrichtenagentur [1]

AfD-Chefin Frauke Petry.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Weil die AfD Sachsen vor der Landtagswahl 2014 einen Kandidaten von ihrer Wahlliste strich, halten renommierte Juristen die gesamte Wahl für ungültig.

„Der Landtag ist wegen der unzulässigen Streichung des AfD-Kandidaten nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt“, sagte der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok in der aktuellen Ausgabe des „Spiegel“.

„An Neuwahlen führt kein Weg vorbei.“ So sieht es auch seine Kollegin Sophie Schönberger von der Universität Konstanz. „Der Landeswahlausschuss hätte die gesamte AfD-Liste zurückweisen müssen. Die Streichung eines gewählten Kandidaten durch den Vorstand aus politischen Gründen ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot innerparteilicher Demokratie.“

Der AfD-Vorstand unter Leitung von Frauke Petry hatte aus politischen Gründen beschlossen, den auf einem Parteitag gewählten Arvid Samtleben von der Liste nehmen zu lassen. Samtleben legte bei der Landeswahlleiterin Beschwerde ein, trotzdem wurde die veränderte AfD-Liste zugelassen. Wäre Samtleben nicht gestrichen worden, säße er heute im Landtag.

Dass der sächsische Wahlprüfungsausschuss seit nunmehr zwei Jahren Samtlebens Beschwerde prüft, nannte der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee eine „typische Verzögerungsstrategie“: „Die Abgeordneten urteilen als Richter in eigener Sache, nämlich über ihren eigenen Verbleib im Parlament.

Kein Wunder, dass niemand mögliche Rechtsverstöße ernsthaft klären will.“ Frauke Petrys Parteifreund Björn Höcke forderte, das Thema rasch zu klären. „Ich denke, dass es sich allenfalls um einen Formfehler handelt, den Frauke Petry mit Leichtigkeit durch Vorlage der entsprechenden Beweise aus der Welt schaffen kann.“(dts Nachrichtenagentur) 

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