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Was ändert sich? Städte und Kreise heben Allgemeinverfügungen auf – ab Samstag gilt die Bundesnotbremse

Foto: Rolf H. Epple/Pfalz-Express

Ab 24. April gilt die „Bundesnotbremse“ deutschlandweit. Damit treten einige neue Regeln in Kraft.

Im Wesentlichen ändern sich folgende Punkte der meisten bisherigen Allgemeinverfügungen der Städte und Kreise:

  • Ausgangsbeschränkungen gelten ab 22 statt 21 Uhr. Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen im Privaten werden geahndet. Sport allein ist bis 24 Uhr möglich.
  • Schule: Bei Inzidenzen von mehr als 165 gibt es Fernunterricht und Notbetreuung (Kitas weiter Notbetreuung). An Schulen gilt die Pflicht für zwei Tests pro Woche.
  • Für Besuche beim Friseur, der Fußpflege, in Zoos und botanischen Gärten werden tagesaktuelle (nicht älter als 24h) Tests nötig.
  • Gaststätten, Restaurants, Cafés etc. bleiben geschlossen, auch die Außengastronomie.
  • Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten sind geöffnet, Zugang gibt es allerdings nur mit negativem Test.
  • Terminshopping: Geschäfte dürfen Einzeltermine vergeben, nur an Kunden mit negativem Corona-Test bzw. vollständigem Impfschutz. Es darf sich maximal ein Kunde auf 40 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.

Ein übersichtliches und leicht verständliches Schaubild der Landesregierung RLP zu den Maßnahmen gibt es hier [1].

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