Ab 24. April gilt die „Bundesnotbremse“ deutschlandweit. Damit treten einige neue Regeln in Kraft.
Im Wesentlichen ändern sich folgende Punkte der meisten bisherigen Allgemeinverfügungen der Städte und Kreise:
- Ausgangsbeschränkungen gelten ab 22 statt 21 Uhr. Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen im Privaten werden geahndet. Sport allein ist bis 24 Uhr möglich.
- Schule: Bei Inzidenzen von mehr als 165 gibt es Fernunterricht und Notbetreuung (Kitas weiter Notbetreuung). An Schulen gilt die Pflicht für zwei Tests pro Woche.
- Für Besuche beim Friseur, der Fußpflege, in Zoos und botanischen Gärten werden tagesaktuelle (nicht älter als 24h) Tests nötig.
- Gaststätten, Restaurants, Cafés etc. bleiben geschlossen, auch die Außengastronomie.
- Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten sind geöffnet, Zugang gibt es allerdings nur mit negativem Test.
- Terminshopping: Geschäfte dürfen Einzeltermine vergeben, nur an Kunden mit negativem Corona-Test bzw. vollständigem Impfschutz. Es darf sich maximal ein Kunde auf 40 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.
Ein übersichtliches und leicht verständliches Schaubild der Landesregierung RLP zu den Maßnahmen gibt es hier [1].