Koblenz – Der Waffenhersteller Heckler & Koch hat sich im Streit um die Treffsicherheit des Bundeswehr-Sturmgewehrs G36 gegen die Bundesrepublik durchgesetzt.
Das Landgericht Koblenz wies am Freitag Schadenersatzforderungen des Beschaffungsamtes der Bundeswehr zurück. Das G36 erfülle die notwendigen Anforderungen.
Das Bundeswehr-Beschaffungsamt hatte seine Forderungen mit einer ungenügenden Treffsicherheit des Gewehrs.
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte entschieden, das Sturmgewehr ab 2019 auzumustern. Heckler & Koch hatte die Schadensersatzforderungen zurückgewiesen. (dts Nachrichtenagentur)
Gefällt Ihnen unsere Zeitung?
Fügen Sie den Pfalz-Express als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So verpassen Sie keine wichtigen Nachrichten aus der Region.
⭐ Bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen [7]