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Viele Fragen zum Außengastronomiebetrieb: FAQ auf SÜW-Homepage 

Foto: dts Nachrichtenagentur

SÜW – Seit dieser Woche darf die Außengastronomie unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen.

Aufgrund vieler Einzelfragen hat die Kreisordnungsbehörde Informationen zu häufig gestellten Fragen (FAQ) zusammengetragen, die auf  www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/corona/faqs_gastronomie.php [1] zu finden sind und laufend aktualisiert werden. Wegen der noch ausstehenden Rechtsverordnung bittet die Kreisordnungsbehörde um Verständnis, dass Detailfragen noch nicht rechtsverbindlich beantwortet werden können.

Landrat Dietmar Seefeldt begrüßt die sich durch die Öffnung der Außengastronomie ergebenden Perspektiven, bittet jedoch auch um Verständnis, dass derzeit nicht jeder Anruf sofort beantwortet werden kann und es zu längeren Wartezeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit der Ordnungsbehörde kommen kann: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde bearbeiten derzeit zahlreiche Anfragen aus dem gesamten Kreisgebiet. Wir bitten um Verständnis, dass für die Beantwortung der Detailfragen noch der die rechtliche Ausgestaltung von Landesseite abgewartet werden muss.“

Vor dem Hintergrund der immer wichtiger werdenden Testungen weist Landrat Dietmar Seefeldt auf die zahlreichen Testangebote in jeder Verbandsgemeinde im Kreis hin. Alle Schnelltestanlaufstellen sind stets aktuell hier [2] zu finden.

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