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VG Annweiler – Verschärfte Corona-Regeln: Ab sofort 3G in der Verwaltung

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VG Annweiler – Mit der am 4. Dezember 2021 erlassenen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gilt in allen Gebäuden der Verbandsgemeindeverwaltung sowie der Stadt- und Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels neben Abstandsgebot und Maskenpflicht ab sofort die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).

Ein aktueller Testnachweis kann durch einen beobachteten Selbsttest und eine Testung durch fachkundiges Personal erbracht werden. Die Testung darf beim Selbsttest maximal 24 Stunden und beim PCR-Test maximal 48 Stunden zurückliegen. Ein unbeobachteter Selbsttest ist ungültig. Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate unterliegen nicht der Testpflicht.

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