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Verwerfungen im Germersheimer Bürgermeister-Wahlkampf: „Private Aussage“ schafft es zum Landeswahlleiter – SPD-Kandidat Seibel gibt Stellungnahme ab

Am 14. Mai ist Bürgermeisterwahl in Germersheim. Sujetbild: dts Nachrichtenagentur [1]

Am 14. Mai ist Bürgermeisterwahl in Germersheim.
Sujetbild: dts Nachrichtenagentur

Germersheim – Für Verwerfungen im Germersheimer Wahlkampf sorgte letzte Woche der zweite Beigeordnete der Stadt, Gert Müller (FWG).

Müller hatte in einer Anzeige beim „Stadtanzeiger“ eine Art Wahlempfehlung für den amtierenden Bürgermeister Marcus Schaile (CDU) ausgesprochen – und zwar explizit als Privatperson, wie Müller auf Pfalz-Express-Nachfrage erklärte. Denn genau die sei er bei dieser Aussage und nicht der „zweite Beigeordnete.“

In seinem Statement im Stadtanzeiger zweifelt Müller zudem die Eignung der zwei anderen Bürgermeisterkandidaten Armin Lutzke (parteilos) und Gerald Seibel (SPD) an – bei Lutzke habe er Bedenken wegen der Kompetenz, bei Seibel (59) sei altersbedingt nur eine Amtszeit möglich.

„Herr Seibel bräuchte einige Zeit um sich einzuarbeiten, welche der Weiterentwicklung Germersheims fehlen würde“, sagte Müller dem Pfalz-Express. Zu Armin Lutzke wollte er nichts weiter hinzufügen. Es gehe ausschließlich um das Wohl der Stadt. „In diesem Sinne ist Marcus Schaile meines Erachtens nach der Beste für Germersheim.“

Die Stadtanzeiger-Anzeige bleibt nicht ohne Reaktion. Armin Lutzke hat den Vorgang, den er als Verletzung der Neutralitätspflicht sieht, an Landeswahlleiter Jörg Berres weitergeleitet – denn Müller sei als zweiter Beigeordneter der Stellvertreter des ersten Beigeordneten Norbert König, der der Wahlleiter der Germersheimer Bürgermeisterwahl ist.

SPD-Kandidat Seibel gibt Statement ab

Gleiches hat auch die SPD vor. Man wolle einen schriftlichen Antrag nebst Begründung zur Prüfung einreichen, so Gerald Seibel zum Pfalz-Express am Sonntag. Der Antrag wegen „grober Pflichtverletzung des stellvertretenden Wahlleiters“ [2] ist nun am Montag an den Landeswahlleiter gegangen.

Seibel hat unterdessen in einem Schreiben zu Müllers Äußerungen Stellung genommen.

Darin heißt es, die „Rheinpfalz“ zitiere Gert Müller, „dass er als 2. Beigeordneter nichts davon wisse, dass er der Stellvertreter des Wahlleiters ist und dass er „am Wahltag ja gar nicht da ist“.

Seibel weiter (Wortlaut): „Herr Müller scheint wirklich nicht zu wissen, dass er als 2. Beigeordneter der Stellvertreter des 1. Beigeordneten ist, auch in der Funktion als Wahlleiter für das Wahlverfahren, das der erste Beigeordnete König innehat, da sich der Bürgermeister zur Wiederwahl stellt. Ein Blick in §59 KWG (Kommunales Wahlgesetz) regelt das klar und eindeutig.
Wenn Herr Müller darüber hinaus noch anmerkt, dass er am Wahltage ja gar nicht da ist, dann ist deutlich zu erkenne, das ihm gar nicht bewusst ist, welche Verantwortung ihm in der Funktion des stellvertretenden Wahlleiters obliegt, und dass dies nicht auf den Wahltag beschränkt ist.
Der Landeswahlleiter wird diesen Vorgang auf unseren schriftlichen Antrag hin prüfen und darüber befinden. Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wir können uns heute nicht vorstellen, dass Herr Müller zukünftig noch als 2. Beigeordneter tragbar ist.
Ergänzend zu seiner Anzeige ist noch anzumerken, dass auch der ehemalige Bürgermeister Hänlein, Jahrgang 1942, das Alter von 59 Jahren hatte, als er 2002 in das Amt des Bürgermeisters gewählt wurde. In dieser Zeit war Herr Müller schon 2. Beigeordneter. Er sollte das eigentlich wissen.“

Die Zeitung schreibe weiter: ,„Bürgermeister Schaile sagte auf Nachfrage, es gebe nur Herrn König als Wahlleiter, keinen Stellvertreter“. Seibel dazu: „Somit sei auch Herrn Schaile ein Blick in das KWG empfohlen, denn es heißt dort in §59 Abs. 2: „Sofern nur ein Beigeordneter als Wahlleiter zur Verfügung steht, wählt der Gemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens einen besonderen Stellvertreter“. (red)

Anzeige im Stadtanzeiger. Foto: Pfalz-Express [3]

Anzeige im Stadtanzeiger. 
Foto: Pfalz-Express

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