
Ein Affe in einem Gehege im Tierpark Donnersberg. Foto: PETA Deutschland e.V.
Rockenhausen / Neustadt an der Weinstraße – Im April 2025 wurde beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Klage gegen den Donnersbergkreis eingereicht, nachdem angefragte Informationen zur Tierhaltung im Tierpark Donnersberg nur teilweise zur Verfügung gestellt worden waren.
Die Auskunftsanfragen standen im Zusammenhang mit Recherchen der Tierrechtsorganisation PETA. Der Landkreis hatte die Herausgabe einzelner Informationen unter Verweis auf Datenschutz sowie auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht entschied am 11. Dezember 2025, dass die beim Donnersbergkreis vorhandenen Informationen – soweit sie nicht bereits im Rahmen des Gerichtstermins offengelegt wurden – bis Ende Januar zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Entscheidung betrifft Auskünfte zur Tierhaltung sowie zur behördlichen Kontrolle des Tierparks.
Nach Angaben von PETA sollen die bereitgestellten Unterlagen nun ausgewertet werden. Dabei gehe es um mögliche tierschutzrechtliche Fragestellungen sowie um das Vorgehen der zuständigen Behörden. Die Organisation bekräftigte zudem ihre Forderung nach einer Schließung des Tierparks und einer anderweitigen Unterbringung der Tiere.
„Es ist bedauerlich, dass der Kreis die tierschutzrelevanten Sachverhalte nicht von Anfang an im angeforderten Umfang mitteilte und es stattdessen auf ein Gerichtsverfahren hat ankommen lassen“, so Biologin Dr. Yvonne Würz, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche. „Sollten die Informationen Versäumnisse des Zoos oder der Behörden aufzeigen, werden wir weitere Schritte einleiten– denn noch immer müssen unzählige exotische Tiere in dem Privatzoo in tristen, kargen Käfigen ausharren. Wenn der Halter nicht in der Lage oder willens ist, etwaige Haltungsdefizite abzustellen, muss die Konsequenz sein, die Zoogenehmigung zu entziehen.“
Die Auskunftsanfragen waren im Januar 2024 auf Grundlage des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz gestellt worden. Dabei ging es unter anderem um Angaben zu Gehegegrößen, zur Einhaltung der Vorgaben des sogenannten Säugetiergutachtens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie um Informationen zu behördlichen Kontrollen, Auflagen und eingegangenen Tierschutzmeldungen. Nach Darstellung von PETA seien diese Informationen zunächst nicht vollständig offengelegt worden.
Der Tierpark Donnersberg ist ein privat geführter Zoo in Rockenhausen, in der Nähe von Kaiserslautern. Nach Angaben von PETA wurden dort im März 2024 rund 200 Tiere gehalten, darunter Primaten, Kleinkatzen, Marderartige, Reptilien und Papageien. In der Vergangenheit hatte die Organisation Videoaufnahmen aus dem Tierpark veröffentlicht und auf mögliche Mängel in der Tierhaltung hingewiesen. Der Zoobetreiber hatte in Medienberichten erklärt, Tiere aus schlechter Haltung aufgenommen zu haben und zugleich Nachzucht zu betreiben.
Gegenstand des Verfahrens war ausschließlich die Frage der Herausgabe von Informationen. Eine inhaltliche Bewertung der Tierhaltung im Tierpark Donnersberg war nicht Teil der gerichtlichen Entscheidung.
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