
Verwaltungsgericht in Neustadt
Foto: Pfalz-Express
Neustadt – Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat entschieden, dass Sperren für bestimmte Pornografie-Plattformen in Deutschland rechtswidrig sind.
Grundlage der Urteile vom 13. Januar 2026 waren Klagen eines Internetanbieters sowie einer Plattformbetreiberin gegen Anordnungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Die Landesmedienanstalt hatte im April 2024 angeordnet, den Zugang zu einigen Websites mit pornografischen Inhalten, deren Betreiberin in Zypern sitzt, zu blockieren. Begründet wurde dies damit, dass die Plattformen keine ausreichenden technischen Schutzmaßnahmen wie Altersverifikationen angeboten hätten, um Kinder und Jugendliche vom Zugriff auf die Inhalte abzuhalten.
Die Betreiber klagten daraufhin gegen diese Sperren. Das Gericht gab ihnen recht:
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Keine ausreichende rechtliche Grundlage: Nach europäischem Recht darf Deutschland keine zusätzlichen nationalen Regeln anwenden, die den bereits bestehenden EU-Regelungen widersprechen.
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Herkunftslandprinzip: Anbieter digitaler Dienste unterliegen grundsätzlich nur den Gesetzen des Landes, in dem sie ihren Sitz haben – hier Zypern. Deutschland darf nur in Ausnahmefällen eigene Regeln durchsetzen, eine generelle Sperranordnung war nicht zulässig.
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EU-Regelungen greifen vorrangig: Mit der Europäischen Verordnung über digitale Dienste (DSA) gibt es seit Februar 2024 ein einheitliches Regelwerk zum Schutz von Minderjährigen im Internet. Dieses regelt umfassend, wie Plattformen für Sicherheit sorgen müssen, und verdrängt nationale Sondervorschriften.
Das Gericht stellte zudem klar, dass die Medienanstalt nicht direkt gegen sehr große Plattformen vorgehen darf, wenn bereits Verfahren der Europäischen Kommission laufen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.
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