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Versuchtes Tötungsdelikt in Germersheim: Anklage gegen zwei Männer erhoben

Symbolbild: Pfalz-Express

Germersheim/Landau – Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen zwei Männer im Alter von mittlerweile 20 und 30 Jahren Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Landau wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Die beiden Männern sollen in der Nacht zum 27. März 2022 zusammen mit weiteren (noch unbekannten) Personen zwei Männer im Alter von 34 und 50 Jahren in einer Bar in Germersheim aus nichtigem Anlass mit Messern angegriffen haben.

Der 30-jährige Angeschuldigte (Angeschuldigter ist nach deutschem Recht der Beschuldigte im Strafverfahren, gegen den die öffentliche Klage erhoben, das Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet ist) soll dem 34-Jährigen eine Schnittwunde am Kopf und mehrere Stichverletzungen in den Rücken zugefügt haben, die eine stationäre medizinische Behandlung erforderlich machten.

Der 20-jährige Angeschuldigte soll dem 50-Jährigen eine Schnittverletzung am Arm beigebracht haben. Auf die beiden Opfer soll, nachdem sie bereits aus der Bar geflohen waren, weiter eingeschlagen und eingetreten worden sein. Daran hatten sich neben den beiden Angeschuldigten auch andere, bislang unbekannte Personen beteiligt. Erst als die Angreifer bemerkten, dass Polizeibeamte herbeieilten, ließen sie von den Opfern ab und flüchteten.

Wie die bisherigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ergaben, sind die beiden späteren Opfer gegen 23 Uhr die Bar gegangen, in der sich auch eine Gruppe von ca. 15 bis 20 Personen befand, die dort einen Geburtstag feierte. Vorbeziehungen zwischen den beiden Personengruppen gab es nach bisherigen Erkenntnissen nicht.

Im Lauf des Abends soll es zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden Gruppen gekommen sein, nachdem der später schwer verletzte 34-Jährige eine Frau aus der Geburtstagsgesellschaft angesprochen und ihr ans Haar gefasst haben soll.

Obwohl sich der Mann für sein Verhalten entschuldigte, blieb die Situation angespannt. Die Stimmung schlug bei einigen der Geburtstagsgäste zunehmend in Verärgerung und Wut um, als sich der 34-Jährige und sein Begleiter weigerten, einer Aufforderung des 20-jährigen Angeschuldigten, die Bar zu verlassen, nachzukommen.

Zu den Tätlichkeiten kam es, als der 30-jährige Angeschuldigte, der aus dem Kreis der Geburtstagsgäste telefonisch über die Streitigkeiten unterrichtet worden sein soll, in der Bar eintraf und auf die Geschädigten losging.

Der 30-jährige Angeschuldigte befindet sich seit dem 31. März 2022 in Untersuchungshaft. Gegen den 20-jährigen Angeschuldigten wurde der Untersuchungshaftbefehl Anfang Mai 2022 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Beide Männer schweigen bislang zu den Vorwürfen.

Das Landgericht Landau muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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