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Verfassungsschutz: Kalbitz zweifelsfrei auf HDJ-Mitgliederliste

Dienstgebäude des Bundesverfassungsschutzes in Berlin.
Foto: bfv

Köln  – Erstmals hat das Bundesamt für Verfassungsschutz offiziell bestätigt, dass der Brandenburger AfD-Politiker Andreas Kalbitz in einer Mitgliederliste der mittlerweile verbotenen Vereinigung „Heimattreue deutschen Jugend“ verzeichnet ist.

Die Behörde verfüge über eine Mitgliedsliste der inzwischen verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ), auf der eine „Familie Andreas Kalbitz“ mit der Mitgliedsnummer „1330“ aufgeführt sei, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, dem ARD-Magazin „Kontraste“.

Haldenwang sagte: „Wir kennen Herrn Kalbitz schon seit vielen Jahren aus unterschiedlichen Zusammenhängen. Er war in der Vergangenheit in der rechtsextremistischen Szene unterwegs, dazu gehören eben auch seine Aktivitäten in der HDJ.“

Es könne aufgrund zusätzlicher Angaben auf der HDJ-Liste auch kein Zweifel bestehen, dass es sich bei der in der Mitgliedsliste erwähnten „Familie Andreas Kalbitz“ um den heute als AfD-Politiker bekannten Andreas Kalbitz handelt, so Haldenwang. Die AfD begründet den Parteiausschluss von Kalbitz, gegen den dieser gerichtlich vorgeht, unter anderem damit, dass Kalbitz seine HDJ-Mitgliedschaft bei seinem Parteieintritt verschwiegen hat.

Zeitgleich ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Kalbitz wegen des Verdachts der Falschaussage. Andreas Kalbitz hatte an Eides statt versichert, nicht Mitglied der HDJ gewesen zu sein. Eine Veröffentlichung der Liste sei nicht möglich, sagte Haldenwang. Die Liste stamme aus dem HDJ-Verbotsverfahren des Bundesinnenministeriums und enthalte zahlreiche weitere personenbezogene Daten, die datenschutzrechtlich geschützt seien. Auf Nachfrage räumte der Verfassungsschützer jedoch ein, dass der Inlandsnachrichtendienst keine gravierenden juristischen Hürden sieht, wenn die Staatsanwaltschaft die Liste im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Kalbitz anfordern sollte. (dts Nachrichtenagentur)

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