
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat Sympathie dafür gezeigt, die Wahlperiode des Bundestages von vier auf fünf Jahre zu verlängern.
Dies wäre „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Harbarth verwies auf entsprechende Regelungen in den meisten Bundesländern, die für ihren Weg „beachtliche Gründe vorzuweisen“ hätten.
Der Verfassungsrichter gab zu bedenken, dass zu Beginn einer Wahlperiode erfahrungsgemäß die Regierungsbildung einige Zeit in Anspruch nehme und gegen Ende einer Wahlperiode häufig bereits der nächste Wahlkampf seine Schatten voraus werfe. (dts Nachrichtenagentur)
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