
Transportpanzer – ein begehrtes Gut im Ausland.
Foto: pfalz-express.de/Licht
Karlsruhe – Die Bundesregierung darf auch künftig Rüstungsexportgeschäfte bis zur abschließenden Genehmigung geheim halten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Zugleich urteilten die Karlsruher Richter, dass die Regierung grundsätzlich Bundestags-Abgeordneten auf eine entsprechende Anfrage hin mitteilen müsse, dass der Bundessicherheitsrat ein bestimmtes Kriegswaffenexportgeschäft genehmigt oder nicht genehmigt habe.
Begründen müsse die Regierung ihre Entscheidung aber nicht.
Die Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul hatten vor dem Verfassungsgericht geklagt. Sie protestierten dagegen, dass der Bundestag erst im Nachhinein von bereits genehmigten Rüstungslieferungen ins Ausland erfährt. (dts Nachrichtenagentur)
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