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Verfassungsgericht billigt einrichtungsbezogene Impfpflicht

Symbolbild: Rolf H. Epple/Pfalz-Express

Karlsruhe – Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Zur Begründung heiß es: 

  • Die Vorschriften verletzten die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten, hieß es zur Begründung.  Soweit die Regelungen in die Grundrechte eingreifen, seien sie „verfassungsrechtlich gerechtfertigt“.
  • Der Gesetzgeber habe (im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums) einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden.
  • Trotz der hohen „Eingriffsintensität“ müssten die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich Tätigen letztlich zurücktreten, so die Karlsruher Richter.  (dts Nachrichtenagentur/red) 

Info

Beschluss vom 27. April 2022, 1 BvR 2649/21/ Es geht hauptsächlich um Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG.

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