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Verbandsgemeinde Jockgrim erlässt Katzenschutzverordnung

Foto: Pfalz-Express

VG Jockgrim – Der Verbandsgemeinderat hat bei seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 eine Katzenschutzverordnung erlassen.

Mit der Verordnung soll die unkontrollierte Erhöhung der Anzahl freilebender Katzen zu verhindert werden, um „Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, die durch eine erhöhte Katzenpopulation verursacht werden“, wie es hieß.

Katzenhalter müssen nun alle weiblichen und männlichen Tiere, die mindestens fünf Monate alt und nicht kastriert sind, vom Tierarzt kastrieren lassen.

Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet werden: Entweder durch Implantation eines Mikrochips oder durch eine andere, die Katze nicht stärker belastende oder gefährdende und einem Mikrochip vergleichbar sichere Technik.

Zudem muss die Katze in ein bundesweit geführtes Haustierregister eingetragen werden – mit  mindestes einem äußerlichen Erkennungsmerkmal und dem Namen. 

Das Schutzgebiet erstreckt sich das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Jockgrim.

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