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Verbandsbürgermeister Gouasé schreibt Brief an Ministerpräsidentin Dreyer: „Für Folgen der Fusion trägt Landesregierung die Verantwortung“

Die Zwangsehe zwischen den beiden VGs Maikammer und Edenkoben ist beendet. Das Land soll Ausgleichszahlungen leisten, Foto: Pfalz-Express/Ahme [1]

Die Zwangsehe zwischen den beiden VGs Maikammer und Edenkoben ist beendet. Das Land soll Ausgleichszahlungen leisten.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Edenkoben. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Edenkoben am 28. Januar 2016 hat sich der Rat auch mit dem Top „Kostentragung Fusion Edenkoben-Maikammer“ beschäftigt.

Im Zusammenhang der entstandenen und vom Land noch nicht beglichenen Kosten für die Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer sowie die Rückabwicklung aufgrund des Verfassungsgerichts-Urteils beschlossen die Verbandsgemeinderatsmitglieder einstimmig , die Ausgleichsleistungen des Landes einzufordern.

Verbandsbürgermeister Olaf Gouasé (CDU) schrieb aus diesem Grund einen Offenen Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer, in dem er höflich, aber sehr deutlich und klar Position bezieht.

Gouasé verweist auf die angesprochene Verbandsgemeinderatssitzung, in der er die Ratsmitglieder über einen Schriftverkehr mit Dreyer informierte.

„Bereits im Anhörungsverfahren zum Gesetz zur Fusion der beiden Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer gab der Verbandsgemeinderat hierzu eine ablehnende Stellungnahme ab“, schreibt Gouasé.

Im Rahmen der beiden Gespräche, die die Ministerpräsidentin mit ihm führte, seien „alternative Vorschläge“ unterbreitet worden, „die darauf ausgerichtet waren, eine solche Situation, wie sie jetzt eingetreten ist, zu vermeiden.“

So war vorgeschlagen worden, den Gesetzesvollzug bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshof auszusetzen. „Diese Vorschläge wurden von Ihnen abgelehnt. Die zum 1. Juli 2014 uns per Landesgesetz verordnete Fusion war umzusetzen und dieser gesetzlichen Regelung wurde hier auch mit Engagement und Gesetzestreue Folge geleistet“, so Gouasé in seinem Brief.

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom Juni 2015 wurde das Gesetz aufgehoben, die Verwaltungen mussten wieder getrennt werden. Dies geschah bis zum 1. November letzten Jahres.

„Damit gingen ein technisch und organisatorisch erheblicher Aufwand einher. Der Fusionsprozess und dessen Rückabwicklung erforderten über lange Zeit umfangreiche Personalressourcen, vom Hausmeister bis zum Bürgermeister. Dadurch war auch die Entwicklung unserer Gemeinden behindert.“

Notwendige Maßnahmen hätten hinter dem Fusionsprozess bzw. dessen Rückgängigmachung zurück stehen müssen und müssten nun mit zusätzlichem Personalaufwand und externen Ingenieurbüros nach und nach vorangebracht werden.

Eine Aufstellung des mit der Fusion angefallenen Aufwandes liege der Landtagsverwaltung sowie der Landesregierung seit Juli 2015 vor.

„Der weitere Schaden für unsere Gemeinden ist (leider) in Euro und Cent nicht bezifferbar, aber hier durchaus erkennbar“, argumentiert der Bürgermeister weiter.

„Für dieses Gesetz und die hier eingetretenen Folgen tragen nicht die Bürger unserer Verbandsgemeinde die Verantwortung“, stellt Gouasé klar. Die liege „eindeutig“ bei der Landesregierung und „derjenigen Parlamentsmehrheit, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben“.

Seine Forderung an Dreyer: „Es ist für uns ein Gebot der unabdingbaren politischen Verantwortung des Landes gegenüber unseren Gemeinden sowie unserer Bürger im Umgang miteinander, dass nunmehr unverzüglich seitens der Landesregierung eine verbindliche Aussage getroffen wird. Dem einen Unrecht darf nicht ein weiteres Unrecht folgen.“

Man akzeptiere nicht länger den Hinweis auf noch ausstehende Urteile zu anderen Fusionsgesetzen, da dem Verfassungsgerichtshof die Frage nach Schadensersatz nicht zur Entscheidung vorliege.

„Wir erwarten, dass Sie als die Ministerpräsidentin unseres Landes sich hier klar zu unserer Bürgerschaft bekennen und wir hier nicht im Regen stehen gelassen werden.“

Gouasé erwartet auch eine Antwort der Ministerpräsidentin mit einer „eindeutigen Erklärung, für den hier entstandenen Aufwand einen adäquaten finanziellen Ausgleich zu leisten.“ (desa/red)

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