
Jan Bollinger
Foto (Archiv): AfD-RLP-Fraktion
Die USA haben die Antifa nach der Ermordung von Charlie Kirk als „bedeutende terroristische Organisation“ eingestuft. Präsident Donald Trump reagierte damit auf die zunehmende Gewalt, die von der dezentral organisierten Bewegung ausgeht, und kündigte an, auch die Finanzierungsstrukturen der Antifa zu untersuchen.
Die Entscheidung wird als Reaktion auf die Eskalation gewalttätiger Vorfälle gesehen, die mit der Bewegung in Verbindung gebracht werden.Dr. Jan Bollinger, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, sieht Parallelen zur Situation in Deutschland: „Auch hierzulande gibt es seit Jahren Angriffe auf Parteibüros, Politiker und systematische Einschüchterungen.
Das sind keine legitimen Aktionsformen, sondern Straftaten mit terroristischem Charakter.“ Bollinger verweist auf die USA als Vorbild für ein konsequentes Vorgehen gegen linksextreme Gewalt und fordert, die Antifa nicht länger zu verharmlosen.
Nach Ansicht Bollingers bietet das deutsche Recht ausreichende Grundlagen, um gegen Antifa-Strukturen vorzugehen. „Antifa-Gruppen könnten nach § 129 StGB als kriminelle Vereinigungen oder nach § 129a StGB als terroristische Organisationen eingestuft werden.
Es mangelt nicht an Gesetzen, sondern am politischen Willen“, so Bollinger. Er kritisiert, dass die lose Organisation der Antifa oft als Argument für Untätigkeit genutzt werde. Die AfD-Fraktion fordert von der Landes- und Bundesregierung ein entschiedenes Vorgehen gegen linksextreme Gewalt, einschließlich eines Verbots von Symbolen und Codes, die zur Einschüchterung genutzt werden, sowie eine konsequente Strafverfolgung. „Wer bei anderen extremistischen Gruppen entschlossen handelt, darf bei Linksextremen nicht untätig bleiben“, betont Bollinger.
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