Urteilsverkündigungen: Gesetz zu TV-Übertragungen wirkt nicht und liegt im Ermessen der Gerichte

19. April 2018 | Kategorie: Nachrichten, Recht

Ausgaben des BGB in einer Bibliothek.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Das Gesetz zu TV-Übertragungen von Urteilsverkündungen wirkt noch nicht.

Obwohl ab diesem Donnerstag mehr wichtige Urteilsverkündungen im Fernsehen, Internet oder Radio übertragen werden dürfen, sei bisher nur eine einzige Übertragung zugelassen worden, berichtet das „Handelsblatt“ nach einer Befragung der Bundesgerichte.

Demnach darf die Urteilsverkündung zur Zulässigkeit von Werbeblockern im Internet des Bundesgerichtshofs (BGH) übertragen werden. Alle anderen Bundesgerichte teilten auf Anfrage mit, es stünden keine Verfahren an, für die eine Übertragung vorgesehen sei.

Hintergrund ist das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG), dass Film- und Tonaufnahmen an Bundesgerichtshof (BGH), Bundesfinanzhof (BFH) sowie am Bundesverwaltungs-, Bundessozial- und Bundesarbeitsgericht gestattet.

BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff sagte, es gehöre zu den Aufgaben des Bundesfinanzhofs, die Rechtsprechung allgemeinverständlich zu erklären. „Die Übertragung von Fernsehaufnahmen lehnen wir nicht ab“, sagte Mellinghoff der Zeitung.

„Im Hinblick auf das Steuergeheimnis und die häufig sehr komplizierten steuerrechtlichen Fragestellungen dürfte die Übertragung einer Urteilsverkündung aber eher selten in Betracht kommen und sich auf spektakuläre, leicht verständliche Fälle beschränken.“

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, erklärte: „Für Vorsitzende ist es alltäglich, Urteile in Anwesenheit der Parteien und der Presse kurz, prägnant und medientauglich zu begründen. Ändern wird sich daran nichts, Medienübertragungen werden nicht zur Regel.“

Für Fernsehanstalten seien sie zu teuer und zu zeitaufwendig und anders als beim Bundesverfassungsgericht nicht planbar. „Gerichtsverfahren sind in der Bundesrepublik Deutschland seit jeher von größtmöglicher Transparenz und Öffentlichkeit geprägt“, sagte BGH-Präsidentin Bettina Limperg.

Das neue Gesetz erweitere die Medienöffentlichkeit. Das Anliegen des Gesetzgebers „begrüße ich nachdrücklich“, so Limperg.

Ob eine Übertragung zugelassen wird, ist Ermessenssache der Gerichte. Seit 1964 bestand ein Verbot von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen. Seit 1998 ist es bereits erlaubt, dass Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichts gefilmt werden. (dts Nachrichtenagentur)

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