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Urteil im Landauer „Zechpreller“-Prozess verkündet: Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung

Großer Saal des Landgerichts in Landau.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Die 3. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz hat heute (4. September 2020) das Urteil gegen den in der Presse so genannten „Zechpreller“, einen 37-jährigen Mann, gesprochen.

Dem Mann war vorgeworfen worden, in einer großen Vielzahl von Fällen [1] – angeklagt waren davon 14 Taten – Waren oder Dienstleistungen in Anspruch genommen zu haben, ohne dafür zu zahlen.

Das Gericht beurteilte Fälle, in denen versucht wurde, ihm die Waren wieder wegzunehmen und er diese mit Gewalt und Drohungen „verteidigt“ und dabei auch andere Personen verletzt hatte, von „Realitätsverkennung wegen einer bestehenden paranoid-halluzinatorischen Psychose“.

Die Kammer hat diese Vorwürfe bestätigt gesehen. Da der Angeklagte wegen seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig ist, musste darüber entschieden werden,  ob er wegen der wiederholten und zukünftig weiter zu erwartenden Taten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss. Dies hat die Kammer bejaht. (desa/red)

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