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Unterbringung in Haßloch beendet: Somalier ausgereist

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Symbolbild: Pfalz-Express

Haßloch. Der seit letztem Jahr in Haßloch untergebrachte Somalier ist in sein Heimatland zurückgekehrt.

Gestern um 18:30 Uhr startete der Flieger in Richtung Somalia, mit an Bord der Somalier, über dessen Unterbringung in Haßloch Aufregung herrschte.

Der wegen Sexualstraftaten vorbestrafte Mann hat die Bundesrepublik freiwillig verlassen und ist nun in seine Heimat zurückgekehrt. Der Rückflug konnte bereits vor 14 Tagen gebucht werden.

„Es war ein längerer Prozess bis zu diesem Schritt“ so Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, „aber die freiwillige Ausreise ist die beste Option, sowohl für den Landkreis, als auch für die Gemeinde Haßloch“.

Bereits Ende Juni fand eine Anhörung des Mannes in der Somalischen Botschaft statt, dies führte dazu, dass der Somalier Rückreisepapiere für sein Heimatland erhielt. Gemeinsam mit einem Arzt als Begleitperson reiste der Mann von Frankfurt via Amsterdam und Nairobi nach Mogadischu, wo er planmäßig heute Morgen landete.

„Somalia ist zwar grundsätzlich nicht bereit, abgeschobenen Landsleute wieder aufzunehmen“, erläutert der zuständige Kreisbeigeordnete Sven Hoffmann, „bei freiwilligen Heimkehrern, die gültige Papiere besitzen, gibt es im Allgemeinen jedoch keine größeren Probleme“.

In der Regel dauert es zumindest ein Vierteljahr, bis die freiwillige Rückkehr angetreten werden kann. Dass in diesem Fall eine raschere Heimkehr möglich war, ist der guten Zusammenarbeit des Kreises mit den zuständigen Stellen bei Bund, Land und der Polizei zu verdanken. Landrat Ihlenfeld dankte daher allen Beteiligten ausdrücklich für Engagement.

Für die Gemeinde Haßloch zeigt sich auch Erster Beigeordnete Tobias Meyer, der derzeit Bürgermeister Lorch vertritt, mit der Entwicklung zufrieden. „Damit hat sich die Sorge um eine Gefährdung der Bevölkerung erledigt“ so Meyer.

Der hohe Organisationsaufwand für die kommunale Ebene, selbst bei einer freiwilligen Ausreise, zeigt aus Sicht von Landrat Ihlenfeld, dass weiter an zentralen Rückführungen von Flüchtlingen ohne Bleiberecht gearbeitet werden müsse.

Landkreis, Gemeinde und Politik [2] hatten sich gegen die Zuweisung des Somaliers gewehrt und beim Land, jedoch ohne Erfolg, die Unterbringung in einer gesonderten Einrichtung gefordert. (red)

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