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Unsicherheit bei Pendlern – Fahrten durchs Elsass erlaubt

Grenzübergang in Lauterbourg.
Foto: red

Südpfalz/Elsass/B.-W. – Viele Pendler beschäftigt derzeit die Frage, ob man aus dem südlichen  Rheinland-Pfalz durch das Elsass an seinem Arbeitsplatz in Baden-Württemberg fahren kann.

Das teilte Werner Schreiner, der rheinland-pfälzische Beauftragte für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, mit. Zahlreiche Anfragen dazu habe er am Sonntag bekommen, so Schreiner.

Deshalb habe er im Lauf des Tages den außenpolitischen Berater der Präfektin in Strasbourg, Antoine Grassin, kontaktiert. Grassin versicherte, dass keine Einschränkungen für Berufspendler bestünden. Die Corona-Verordnung der französischen Regierung sei natürlich zu beachten. Bei Kontrollen könne es aber hilfreich sein, wenn man nachweisen kann, wo sich die Arbeitsstätte befindet – auch seinen Personalausweis möge man bitte nicht vergessen.

Reisende aus der EU- (und gleichgestellten Staaten) müssen normalerweise bei der Einreise nach Frankreich einen höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen CoViD-19-Test (PCR) und eine Erklärung zur Symptomfreiheit vorweisen. Bei der Einreise auf dem Landweg gelten Ausnahmen von dieser Test- und Nachweispflicht für Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 Kilometer vom eigenen Wohnort oder für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands muss mit Dokumenten nachgewiesen werden. Mehr dazu auf der Seite der deutschen Vertretungen in Frankreich [1].

Schreiner: „Sollten dennoch am Montag Probleme auftauchen, bitte ich um eine E-Mail an werner.schreiner@stk.rlp.de [2]. Wir werden uns dann bemühen in Zusammenarbeit mit unseren französischen Kollegen etwaige Unzuträglichkeiten zu überprüfen.“ (cli)

 

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