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Universität Koblenz-Landau zum Gesetzentwurf für die Neustrukturierung von Hochschulstandorten in Rheinland-Pfalz: „Kosten sind nach wievor nicht geklärt“

Uni Landau.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Mainz/Koblenz/Landau/Kaiserslautern. Anlässlich der Eingabe des Gesetzesentwurfes in den Landtag Rheinland-Pfalz fordert die Präsidentin der Universität Koblenz-Landau von der Landesregierung neben den rechtlichen auch die finanziellen Rahmenbedingungen für die Neustrukturierung zu regeln.

Sie bemängelt, dass der Umgang mit den durch die geplante Trennung der Universität verursachten dauerhaften Kosten nach wie vor nicht geklärt sei und „eine konstruktive Zusammenarbeit ihrer beiden Standorte damit faktisch unmöglich wird“.

„Der nun veröffentlichte Gesetzentwurf ist ein wichtiger, aber kein ausreichender Schritt für eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten Neustrukturierung der Universitätsstandorte Koblenz, Landau und Kaiserslautern“, erklärt Prof. Dr. May-Britt Kallenrode, Präsidentin der Universität.

„Zahlreiche Eingaben der Universität Koblenz-Landau sind auf Arbeitsebene berücksichtigt worden. Insbesondere begrüßen wir, dass für beide Standorte Gremien und Verfahren geschaffen werden sollen, die es ihnen schon jetzt ermöglichen könnten, ihre zukünftige Ausrichtung und Strukturen zu planen.“

Allerdings schränkt die Präsidentin ein: „Voraussetzung ist, dass die Landesregierung neben den rechtlichen auch die finanziellen Rahmenbedingungen klärt, insbesondere was Fragen zu den dauerhaften Kosten der Umstrukturierung angeht.“

Hier sei an der Universität der Eindruck entstanden, das Ministerium habe die entsprechenden Hinweise bisher nicht ausreichend ernst genommen. „Letztlich verlagert das Wissenschaftsministerium eine wichtige Entscheidung über landespolitische Hochschulfragen in die Gremien der Universität Koblenz-Landau. Das kann nicht im Interesse des Landes sein“, so Kallenrode.

Die Präsidentin fordert, „dass die Landesregierung ihrer Verantwortung gerecht werden und klar benennen muss, welche Hochschulstruktur sie im Land aktuell finanzieren und welche längerfristige Finanzierungsperspektive sie bieten kann“.

„Man darf nicht vergessen, die Umstrukturierung entstand aus einem Vorhaben der Landesregierung. Das Wissenschaftsministerium hatte den beiden Universitäten auch die Zusicherung gegeben, für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Die Landesregierung sollte konsequent handeln, wenn Sie weiterhin die Ziele der Neustrukturierung des rheinland-pfälzischen Hochschulsystems verfolgt. Ansonsten haben wir in der Universität Koblenz-Landau starke Zweifel am Erfolg des Vorhabens.“

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zielt darauf, alle drei Universitätsstandorte Kaiserslautern, Landau und Koblenz zu stärken. Dafür hat sie bisher 8 Millionen Euro für die kurz- und mittelfristigen Transformationskosten der betroffenen Universitäten zugesagt.

„Dieser Betrag deckt noch nicht einmal die zu erwartenden temporären Zusatzkosten, und dauerhafte Kosten sind gar nicht berücksichtigt,“ sagt Kallenrode. Vergangene Hochschulfusionen in Deutschland hätten „deutlich gezeigt, dass derartige Veränderungsprozesse sowohl temporäre als auch dauerhafte Kosten“ erzeugen.

„Die finanziellen und personellen Ressourcen, die das Land für die Universität Koblenz-Landau mit der Grundfinanzierung und der jetzt anstehenden Verstetigung des Hochschulpaktes vorsieht, bieten keine Reserven für dauerhafte Kosten der Neustrukturierung“, betont die Präsidentin. „Das ist so ähnlich wie bei einer Scheidung: Beide Partner benötigen danach eine eigene Wohnung, und bei unverändertem Einkommen müssen sich beide deutlich einschränken. Wenn sie dagegen ihren bisherigen Standard weiter halten wollen, benötigen beide jeweils mehr Geld.“

Der ungeklärte Umgang des Landes mit den dauerhaften Kosten der Neustrukturierung des Hochschulsystems Rheinland-Pfalz belaste bereits jetzt die Zusammenarbeit der beiden Universitätsstandorte Koblenz und Landau im unmittelbar anstehenden Trennungsprozess, so Kallenrode. „Hier steht die Universität Koblenz-Landau vor einem besonderen Problem: Falls die Landesregierung nicht zügig eindeutige Vorgaben für die finanzielle Trennung der Universität Koblenz-Landau macht, zwingt sie die Universitätsgremien in die fatale Situation, eine faktische Vorentscheidung für die Hochschulpolitik des Landes zu treffen.

Um die vom Wissenschaftsministerium gewünschten Kapazitäten für Studierende zu erhalten, steht eine Verstetigung der Hochschulpaktmittel bevor. Dieses Geld müssen wir zeitnah auf die Standorte Koblenz und Landau verteilen.“

Die Universität Koblenz-Landau hat eine kollegiale Hochschulleitung, in der die beiden Standorte gleichberechtigt vertreten sind. Andere wichtige Gremien der Universität sind paritätisch von den Standorten besetzt.

Für die Trennung müssen diese Universitätsgremien weiterhin zusammenarbeiten können. „Wie kann man angesichts der unklaren finanziellen Rahmenbedingungen der Neustrukturierung hier eine sinnvolle Zusammenarbeit erwarten? Es droht eine Blockade,“ warnt die Präsidentin. „Es ist die Verantwortung der Landesregierung, diese Entwicklung zu verhindern.“ (red)

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