SÜW – Wie viele Landkreise in Rheinland-Pfalz hat auch der Kreis Südliche Weinstraße Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 gestellt.
Eine Voraussetzung zum Erhalt von Fördergeldern ist die von der Europäischen Kommission vorgeschriebene „vor Ort Kontrolle“ der landwirtschaftlichen Fläche vor Rodungsbeginn.
Diese Kontrollen sind nun abgeschlossen, so dass mit der Rodung ab sofort begonnen werden kann.
Die vom Rodungsverbot betroffenen Winzer wurden von der Kreisverwaltung vorab telefonisch informiert. Die schriftliche Rodungsgenehmigung bzw. -ablehnung erfolgt in nächster Zeit.
Weitere Informationen und Auskünfte erteilt Frau Zwick, Tel.: 06341/940 435.
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