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Ukraine-Flüchtlinge bekommen Anspruch auf Hartz IV

Foto: dts Nachrichtenagentur

Bund und Länder haben beschlossen, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zukünftig Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erhalten können – also das sogenannte „Hartz IV“.

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz wurde außerdem beschlossen, dass der Bund den Kommunen zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellt.

Die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine liegt in Deutschland bei über 300.000. Die Dunkelziffer ist aber unbekannt, da keine Registrierungspflicht besteht. (dts Nachrichtenagentur)

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