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Übertragungen aus Krisengebieten: BND liefert NSA jeden Monat 1,3 Milliarden Metadaten

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Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Der Bundesnachrichtendienst (BND) sammelt für den US-Geheimdienst NSA offenbar auch sogenannte Metadaten in riesigem Umfang und liefert monatlich 1,3 Milliarden dieser Metadaten an die NSA. Das geht aus vertraulichen Akten hervor, die „Zeit Online“ einsehen konnte.

Meta- oder Verbindungsdaten enthalten Informationen über Kommunikationsvorgänge. Sie sind für Geheimdienste mindestens ebenso wichtig wie der Inhalt von Gesprächen. „Zeit Online“ hatte bereits im Februar aufgedeckt, dass der BND in aller Welt ungefähr 220 Millionen Metadaten pro Tag sammelt und speichert. Aber nicht alle davon gehen auch an die NSA. BND-Akten zeigen, dass der Bundesnachrichtendienst jedoch zumindest einen großen Teil dieses Datenschatzes weiterreicht.

Demnach werden bis zu 1,3 Milliarden Daten pro Monat weitergeschickt. Der BND leitet solche Informationen über die Abhörstation Bad Aibling als Rohdaten an die NSA weiter, wie die Unterlagen belegen. Lediglich die Daten von Deutschen werden zuvor ausgefiltert.

Damit hat der BND keinen Einfluss darauf, was die NSA anschließend mit diesen Daten macht und welche Ziele sie damit ausspäht. Die Kooperation reicht laut des Berichts weiter als bisher bekannt. Offenbar reicht der BND nicht alle Metadaten weiter, die er sammelt. Rechnet man die bisher bekannten 220 Millionen Metadaten pro Tag hoch, kommt man auf 6,6 Milliarden Daten im Monat.

Laut den Unterlagen werden vor allem die Rohdaten „ausgewählter Auslands-Auslands-Übertragungswege in Krisengebieten“ übermittelt. Es ist fraglich, ob diese Praxis durch deutsche Gesetze gedeckt ist. Zwar sehen BND und Kanzleramt keinen Verstoß gegen das BND-Gesetz. Die interne Datenschutzbeauftragte des BND, die im NSA-Ausschuss als Frau F. auftrat, hat jedoch erhebliche Zweifel.

Von ihr findet sich zur Frage der Rechtmäßigkeit in den Akten der Vermerk: „Das halte ich angesichts der Masse an Daten, die an die NSA weitergeleitet wurden und der nicht erfolgten Prüf ung des Vorliegens von überwiegenden, schutzwürdigen Interessen des Betroffenen für fraglich bzw. mindestens diskussionswürdig.“ (dts Nachrichtenagentur)

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