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Tod einer 15-jährigen in Kandel nach Messerangriff: Kreisverwaltung informiert über Angreifer

Gedenken vor dem dm-Markt in Kandel, in dem die Bluttat geschah. Foto: Pfalz-Express [1]

Gedenken vor dem dm-Markt in Kandel, in dem die Bluttat geschah.
Foto: Pfalz-Express

Kreis Germersheim – Die Kreisverwaltung hat in einem Schreiben über den Afghanen informiert, der am Mittwoch seine gleichalterige E-Freundin und Klassenkameradin mit einem Messer getötet hat [2].

Man sei tief betroffen über die Tat des 15-jährigen Jugendlichen und werde alles tun, um an der Aufarbeitung des traurigen Ereignisses mitzuwirken. „Dass es zu einer solchen Tat kommt, war nicht absehbar“, heißt es in der Mitteilung.

Weiter erklärt die Kreisverwaltung, dass der Jugendliche seit Mai 2016 dem Landkreis Germersheim als sogenannter unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) zugewiesen ist.

Im Landkreis Germersheim wurden seit 2016 nach dem Königsteiner Schlüssel insgesamt 100 unbegleitete Minderjährige aufgenommen. Alle umA werden in Jugendhilfemaßnahmen (JH) betreut. Für alle JH-Maßnahmen liegen Betriebserlaubnisse des Landesjugendamts vor.

Der 15-jährige umA war von Mai 2016 bis September 2017 in einer JH-Einrichtung untergebracht und besuchte die IGS Kandel. Er wechselte im September 2017 in eine Einrichtung nach § 34 SGB VIII zu einem freien Träger in eine betreute Jugend-Wohngruppe (WG) außerhalb des Landkreises Germersheim.

In dieser WG leben vier Jugendliche, die von drei Erziehern versorgt und pädagogisch betreut werden. Die umA werden dort zusätzlich zum Schulbesuch mit mindestens 10 Stunden pro Woche pro Jugendlichem betreut – also in der 4er WG mit 40 Wochenstunden im Direktkontakt.

Daneben gibt es eine „24/7“ (rund um die Uhr) Rufbereitschaft der Betreuer für die Jugendlichen. Es handele sich um ein übliches Konzept für Jugendliche ab 15 Jahren, so die Kreisverwaltung. Die WG hat eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.

Trotz Wegzugs aus dem Kreis wurde der Afghane nach wie vor in der Zuständigkeit des Jugendamts des Landkreises Germersheim (sowohl Allgemeiner Sozialer Dienst als auch Vormundschaft) betreut.

In der Einrichtung im Landkreis wurden die Stärken und Ressourcen, aber auch die Entwicklungsbedarfe des umA in einem Zeitraum von Mai 2016 bis September 2017 ermittelt.

Die Art der Hilfe gestaltet sich jeweils nach dem individuellen pädagogischen Bedarf.

Aufgrund der Selbstständigkeit (z.B. Umgang mit Geld, Selbstversorgung, Schulbesuch) wurde ein Wechsel in eine betreute Wohngemeinschaft angestrebt. Diese bietet einen wesentlich kleineren, altersgerechten Rahmen (nur 4 Plätze) mit einer hohen Betreuungsdichte und wurde von Fachkräften als mittelfristige adäquate Hilfeform als notwendig (aufgrund des Beziehungsangebots und des kleinen Settings) und geeignet (aufgrund der Trainingsmöglichkeiten zur Verselbständigung) eingerichtet.

Altersfeststellung ist durchgeführt worden

Die Altersfeststellung des 15-jährigen erfolgte bei der vorläufigen Inobhutnahme durch das Jugendamt Frankfurt am 2. Mai 2016. Sowohl die Inaugenscheinnahme als auch das ärztliche Erstscreening sind dokumentiert.

Im Rahmen der Einrichtung der Amtsvormundschaft fand durch den Familienrichter eine weitere Inaugenscheinnahme statt. Das Alter wurde dort nicht in Frage gestellt, wobei eine Varianz von +/- 1 Jahr möglich ist. Eine Volljährigkeit wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen.

Der interne Ablauf in einem „solchen tragischen Ereignis“ sei in Krisenplänen geregelt, heißt es weiter, dieser Prozess laufe.

Da im Jugendamt vertraulich gearbeitet wird, zum grundsätzlichen Schutz der Bürger, sind die persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen nur dem zuständigen Mitarbeiter bekannt. Die notwendigen Informationen werden derzeit aufgearbeitet.

„Aus Gründen der laufenden polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen können wir aktuell keine weiteren Informationen geben. Wir sind tief betroffen. Der Familie und den Freunden der Jugendlichen sprechen wir unser Beileid und tiefes Mitgefühl aus“, so die Kreisverwaltung. (red)

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