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Thüringen: Streit um AfD-Verbot im Landtag – US-Politikerin Luna bringt Einreiseverbote ins Spiel

Landtag Thüringen.
Foto: Thüringer Landtag / Michael Reichel

Erfurt – Ein Parteiverbot als „Mittel“ gegen die immer erfolgreicher werdende AfD? Im Thüringer Landtag gingen darüber am Mittwoch, 30. September 2026, die Meinungen weit auseinander.

Bei einer stundenlangen Anhörung im Justizausschuss trafen Befürworter eines Verbotsverfahrens auf Juristen, die vor einem solchen Schritt warnten. Mit dabei waren außerdem der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen und, etwas überraschender in dieser Runde, Komiker Hape Kerkeling. Für Wirbel sorgte zudem die republikanische US-Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna.

Auslöser der ungewöhnlich prominent besetzten Anhörung war ein Antrag der Linken. Die Fraktion will erreichen, dass sich die Thüringer Landesregierung gegenüber der Bundesregierung und gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einsetzt.

Thüringen könnte ein solches Verfahren allerdings nicht selbst auf den Weg bringen. Antragsberechtigt beim Bundesverfassungsgericht sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Kein unverbindlicher Verfassungscheck

Einer der deutlichsten Gegner eines Verfahrens war der Jurist Christian Conrad, der die AfD bereits anwaltlich vertreten hat. Er widersprach insbesondere der Darstellung, man könne in Karlsruhe gewissermaßen unverbindlich überprüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig sei.

Ein Parteiverbotsverfahren sei kein bloßes „Prüfverfahren“, argumentierte Conrad. Bereits seine Einleitung habe erhebliche Auswirkungen auf die betroffene Partei und greife damit in den politischen Wettbewerb ein. Deshalb müsse schon vor der Antragstellung eine ausreichend belastbare Grundlage vorhanden sein.

Conrad wandte sich zudem gegen eine mögliche Umkehr der Beweislast. Nicht die AfD müsse nachweisen, dass etwa umstrittene Äußerungen oder Begriffe verfassungsgemäß gemeint seien. Vielmehr müssten diejenigen, die ein Verbot beantragen wollen, die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Partei nachweisen.

Skepsis gibt es auch außerhalb der AfD. Thüringens CDU-Fraktionschef Andreas Bühl bezeichnete ein Parteiverbot als letztes Mittel. Er hält ein Verfahren derzeit nicht für erfolgversprechend und warnt zudem vor den politischen Folgen eines Scheiterns: Ein erfolgloser Verbotsversuch könnte die AfD am Ende sogar stärken.

Andere Juristen sehen Voraussetzungen für Verbot

Ganz anders bewertete Hendrik Cremer vom „Deutschen Institut für Menschenrechte“ die Lage. Er sieht die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren als erfüllt. Cremer warf der AfD ein rassistisches und nationalvölkisches Weltbild vor und vertrat die Auffassung, die Partei richte sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Dabei spielte auch der Begriff „Remigration“ eine Rolle. Während Kritiker darin Konzepte zur Ausweisung auch deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte erkennen, vertritt die AfD die Position, damit gesetzeskonforme Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer zu meinen.

Genau diese unterschiedlichen Deutungen zeigen zugleich eines der Probleme eines möglichen Verbotsverfahrens: Entscheidend wäre nicht die politische Bewertung einzelner Schlagworte, sondern was der Partei vor dem Bundesverfassungsgericht konkret zugerechnet und nachgewiesen werden könnte.

Auch die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ sieht Anhaltspunkte für ein Verbotsverfahren. Die Verfassungsrechtlerin Katrin Groh brachte dagegen eine andere Variante ins Gespräch: Statt der Bundespartei könnten möglicherweise einzelne Landesverbände Gegenstand eines Verfahrens werden.

Der Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz sprach sich ebenfalls für ein Vorgehen aus und verwies unter anderem auf Positionen innerhalb der AfD zur Europäischen Union und zur NATO sowie auf Kontakte zu autoritär regierten Staaten.

AfD sieht keinen Grund für Verbotsverfahren

Die Thüringer AfD selbst ging entsprechend selbstbewusst in die Anhörung. Fraktionsvize Daniel Haseloff bezeichnete sie als Veranstaltung „ohne Fundament“ und kündigte an, die Partei werde sich ein „Gütesiegel der Verfassungsmäßigkeit“ holen.

Seine Fraktion geht davon aus, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern würde. Die AfD wertet den Vorstoß der Linken als Versuch, einen politischen Konkurrenten mit juristischen Mitteln aus dem Wettbewerb zu drängen.

Der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, gehörte zu den Gegnern eines Verbotsverfahrens. Maaßen war auf Vorschlag der AfD als Sachverständiger eingeladen worden. Politisch gehört er momentan keiner Partei an: Die von ihm 2024 mitgegründete WerteUnion verließ er im Oktober 2025 nach internen Auseinandersetzungen wieder.

Für Gesprächsstoff sorgte am Rande der Anhörung ein Mittagessen mit Thüringens AfD-Chef Björn Höcke. Maaßen erklärte auf Nachfrage, er habe Höcke persönlich kennenlernen und sich selbst ein Bild von ihm machen wollen. Er sei kein AfD-Mitglied und rede grundsätzlich mit jedem.

Und was macht Hape Kerkeling im Justizausschuss?

Zwischen all den Juristen sorgte ein weiterer Gast schon im Vorfeld für Aufmerksamkeit: Komiker Hape Kerkeling.

Eingeladen hatte ihn die Linke. Die Begründung: Kerkeling hatte im April bei einer Gedenkveranstaltung zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald über seinen Großvater Hermann gesprochen, der dort während der NS-Zeit als politischer Häftling inhaftiert war. Linksfraktionschef Christian Schaft begründete Kerkelings Einladung außerdem damit, dass die Frage eines Parteiverbots nicht nur juristisch, sondern gesellschaftspolitisch diskutiert werden müsse.

Kerkeling sprach sich in der Anhörung deutlich für ein Vorgehen gegen die AfD aus. Er warf der Partei vor, die Zeit des Nationalsozialismus zu relativieren und zu verharmlosen. Seine Ausführungen waren damit vor allem ein gesellschaftspolitischer Beitrag zur Debatte. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots müssen dagegen Juristen beurteilen und letztlich, sollte tatsächlich ein Antrag gestellt werden, die Richter des Bundesverfassungsgerichts.

US-Abgeordnete Luna stellt Begründung für Verbot infrage

Noch ungewöhnlicher wurde die Anhörung durch die Beteiligung von Anna Paulina Luna. Die republikanische Kongressabgeordnete aus Florida war von der AfD für das schriftliche Anhörungsverfahren benannt worden.

Luna hält die öffentlich bekannten Erkenntnisse nach ihrer eigenen Bewertung nicht für ausreichend, um ein Verbot der gesamten AfD zu begründen. Regierungskritik dürfe nicht mit Verfassungsfeindlichkeit gleichgesetzt werden, argumentiert sie.

Ebenso dürfe der Wahlerfolg einer Oppositionspartei fehlende Beweise für verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht ersetzen. Kritisch sieht Luna zudem den Einsatz von Erkenntnissen staatlicher Nachrichtendienste in einem Verfahren, das zum Ausschluss einer Partei aus dem politischen Wettbewerb führen könnte.

Für besondere Aufmerksamkeit sorgte allerdings ihre Ankündigung, im Falle eines weiteren Verbotsvorstoßes mit US-Außenminister Marco Rubio sprechen zu wollen. Luna will sich demnach für Einreisebeschränkungen gegen deutsche Abgeordnete einsetzen, die einen Verbotsantrag einbringen oder unterstützen. Solche Beschränkungen könnte die Kongressabgeordnete allerdings nicht selbst verhängen.

Die Linke reagierte empört und wertete die Ankündigung als Einschüchterungsversuch. Die AfD begrüßte Lunas Aussagen dagegen und verwies auf deren Frage, welche belastbaren Beweise für einen systematischen Plan der Partei zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorlägen.

Auch Regierungskoalition ist sich nicht einig

Auch innerhalb der Thüringer Regierungskoalition gibt es keine gemeinsame Linie. SPD und „Thüringen.Gerecht“, die aus der früheren BSW-Fraktion hervorgegangene Partei, stehen einem Verbotsverfahren aufgeschlossener gegenüber. Die CDU bleibt skeptisch und warnt vor den Folgen eines Scheiterns.

Innenminister Georg Maier (SPD) sieht unterdessen auf Bundesebene Bewegung. Er erwartet noch in diesem Jahr eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit möglichen verfassungsrechtlichen Schritten gegen die AfD beschäftigen soll.

Am Ende der langen Anhörung gab es damit vor allem eines nicht: eine einheitliche Antwort. Einige der geladenen Juristen halten die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren für gegeben, andere warnen vor den rechtlichen und politischen Folgen. Und selbst innerhalb der Thüringer Regierungskoalition gehen die Einschätzungen auseinander. (red)

 

 

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