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Thomas Gebhart: Bevölkerung wird besser vor Masern geschützt

Dr. Gebhart bei seiner Rede im Bundestag.
Quelle: MdB Gebhart

Berlin. Heute (18. Oktober) wurde der Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern im Deutschen Bundestag beraten. Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Dr. Thomas Gebhart sprach sich in seiner Rede vor dem Plenum für einen besseren Impfschutz aus: „Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten.

Sie können im schlimmsten Fall tödlich verlaufen und sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. In Deutschland wurden 2019 bis Mitte September bereits 492 Fälle registriert, 36 Fälle allein in Rheinland-Pfalz. In Deutschland sind die Impflücken bei Masern aber zu groß, um bundesweit die gewünschte Impfquote von 95 Prozent zu erreichen – trotz aller Aufklärungskampagnen. Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetzentwurf daher den Schutz gegen Masern verbessern und die Prävention durch Impfungen stärken.“

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen betreut oder in Asylbewerberunterkünften untergebracht sind, entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität nachweisen müssen. Gleiches soll für Personen gelten, die in dort oder in medizinischen Einrichtungen tätig sind.

Wer einen entsprechenden Nachweis nicht erbringen kann, darf in den genannten Einrichtungen grundsätzlich nicht aufgenommen oder tätig werden. Dies gilt im Übrigen nicht für schulpflichtige Kinder, weil klar ist: die Schulpflicht hat Vorrang.

Zusätzlich sind weitere Schritte zur Stärkung der Impfprävention vorgesehen: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll z. B. die Bevölkerung verstärkt zielgruppenspezifisch informieren. Fachärzte sollen unabhängig von Fachgebietsgrenzen impfen dürfen. Den Krankenkassen wird ermöglicht, ihre Versicherten individuell über fällige Schutzimpfungen zu informieren. Eine weitere Regelung sieht darüber hinaus vor, dass die Impfdokumentation künftig auch elektronisch erfolgen kann.

„Die vorgesehenen Regelungen sind konsequent. Die Gesundheit insbesondere unserer Kinder zu schützen, muss unser oberstes Gebot sein“, lobte Gebhart den Entwurf des Masernschutzgesetzes, der heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde und am 1. März 2020 in Kraft treten soll.

 

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