
Videosprechstunde
Quelle: KI-generiert/Pfalz-Express
Ein Video-Call statt Wartezimmer: Für viele Patienten in Deutschland gehört das inzwischen zum Alltag.
Doch nicht jede Beschwerde eignet sich für die Fernbehandlung, und wo genau die Grenzen liegen, ist selbst unter Ärzten nicht immer eindeutig geklärt.
Wie ist Telemedizin in Deutschland rechtlich geregelt?
Bis 2018 durften Ärzte in Deutschland Patienten grundsätzlich nicht ausschließlich aus der Ferne behandeln, ohne sie zuvor persönlich gesehen zu haben. Der 121. Deutsche Ärztetag lockerte diese Regel damals deutlich. Seitdem ist die ausschließliche Fernbehandlung im Einzelfall erlaubt, sofern sie ärztlich vertretbar ist und die notwendige Sorgfalt bei Anamnese, Beratung und Dokumentation gewahrt bleibt. Die Bundesärztekammer [1] hat diese Voraussetzungen in ihrer Berufsordnung konkretisiert, betont dabei aber, dass der Facharztstandard auch online gelten muss.
Welche Beschwerden eignen sich für eine Fernbehandlung?
Besonders gut geeignet ist Telemedizin für Situationen, in denen eine körperliche Untersuchung nicht zwingend notwendig ist. Dazu zählen etwa Erkältungssymptome, leichte Magen-Darm-Beschwerden, Hautveränderungen, die sich per Kamera gut beurteilen lassen, sowie die Verlängerung von Dauermedikationen bei chronischen Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes.
Auch reisemedizinische Beratungen, etwa zu Impfungen oder Malariaprophylaxe, lassen sich per Videosprechstunde durchführen, auch wenn die Impfung selbst anschließend persönlich erfolgen muss. Ein weiteres etabliertes Feld ist das sogenannte Telemonitoring: Bei Herzinsuffizienz oder implantierten Herzschrittmachern werden Vitalwerte aus der Ferne überwacht, während der Arzt den Patienten dennoch in regelmäßigen Abständen persönlich sieht.
Wo stößt die Telemedizin an ihre Grenzen?
Nicht jede Erkrankung lässt sich seriös aus der Ferne behandeln. Akute Notfälle gehören ausdrücklich nicht dazu, hier führt der Weg immer über den Notruf oder die Notaufnahme. Auch Erstdiagnosen komplexerer Erkrankungen, bei denen eine körperliche Untersuchung notwendig ist, etwa das Abtasten des Bauchraums oder das Abhören der Lunge, gehören nicht zum sinnvollen Einsatzbereich der Fernbehandlung.
Laut einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt [2] bleibt zudem entscheidend, dass zumindest ein Arzt im Behandlungsverlauf einen unmittelbaren, persönlichen Eindruck vom Patienten gewinnt, insbesondere wenn mehrere Fachrichtungen telemedizinisch eingebunden sind. Betäubungsmittel und bestimmte Hochrisikopräparate unterliegen ebenfalls besonderen Verschreibungsregeln, die eine persönliche Vorstellung erfordern.
Was kostet eine Fernbehandlung?
Videosprechstunden bei einem kassenzugelassenen Arzt werden für gesetzlich Versicherte in der Regel wie ein normaler Praxisbesuch abgerechnet und kosten somit nichts zusätzlich. Bei privaten Plattformen außerhalb der Kassenversorgung fallen dagegen oft Selbstzahlerpreise an, die je nach Anbieter und Behandlung unterschiedlich ausfallen können.
Wie läuft eine Fernbehandlung in der Praxis ab?
In der Regel meldet sich der Patient über eine App oder ein Online-Portal an und beschreibt sein Anliegen. Ein Arzt prüft anschließend, ob sich der Fall überhaupt für eine Fernbehandlung eignet, und weist die Anfrage gegebenenfalls an eine Kollegin oder einen Kollegen weiter. Beim eigentlichen Gespräch, meist per Video, kann der Arzt sichtbare Symptome wie Hautausschläge oder eine gerötete Rachenschleimhaut beurteilen und im Anschluss ein Rezept oder eine Krankschreibung ausstellen.
Anbieter wie unter anderem TeleClinic oder ZAVA haben diesen Ablauf in den vergangenen Jahren stark standardisiert: TeleClinic setzt auf eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit deutscher Ärzte, während sich ZAVA vor allem auf bestimmte Fachgebiete wie Hautprobleme oder sexuelle Gesundheit spezialisiert hat.
DoktorABC [3] wiederum deckt über seine Plattform ein breites Spektrum ärztlicher Beratungen ab und ermöglicht es, bei entsprechender medizinischer Vertretbarkeit auch ein Rezept auszustellen. Die Medikamente werden anschließend über ein Netzwerk von Partnerapotheken bereitgestellt und in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen geliefert, ohne dass Patienten dafür eine Praxis aufsuchen müssen.
Ein sinnvolles Werkzeug mit klaren Grenzen
Telemedizin kann den Praxisalltag entlasten und Patienten Wege ersparen, ersetzt aber nicht in jedem Fall den persönlichen Arztbesuch. Wer unsicher ist, ob sein Anliegen für eine Fernbehandlung geeignet ist, findet bei den jeweiligen Anbietern in der Regel eine erste Einschätzung, bevor überhaupt ein Termin zustande kommt. Entscheidend bleibt am Ende immer die ärztliche Beurteilung im Einzelfall.
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