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Symposium der DVG-Direktversicherungsgeschädigten: „Grobe Ungerechtigkeiten angesprochen“

Quelle: DVG

Neustadt-Hambach. Bei einem hochkarätig besetzten Symposium des DVG – Direktversicherungsgeschädigte e.V. wurden am 25. August 2021 auf dem Hambacher Schloss die Chancen und Nöte des deutschen Rentensystems analysiert.

„Und es wurden dabei grobe Ungerechtigkeit angesprochen“, so DVG-Vertreter. Die gesetzliche Rente sei seit Jahrzehnten ein ungelöster Konflikt. Ihr Niveau befinde sich im Sinkflug. Private Vorsorge sei zum wesentlichen Baustein der Altersversorgung geworden. Aber auch sie schütze nicht mehr vor sozialem Abstieg. Milliarden Subventionen seien versickert und fehlten den Rentnern, so das DVG-Statement.

„Ohne Reform des Flickenteppichs der Altersversorgung sind Millionen Menschen von Altersarmut bedroht. Statt zu reagieren, hofft die Politik, das Problem löse sich von selbst. Das Aussitzen verschlimmert die Lage aber zusehends. Davon betroffen sind alle drei Säulen der Altersvorsorge: die gesetzliche, die betriebliche, die private.“

Der DVG – Direktversicherungsgeschädigte e. V. ging auf dem Hambacher Schloss diesen Fragen in seinem Symposium unter dem Titel: Demokratische Rente? Von wegen!“ nach.
Dabei wurde auch, nach Meinung der DVG, die „sicherlich offenbar gewordene Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung“ angesprochen. Betroffen sind 6 Millionen Bezieher von Direktversicherung sowie 6,5 Millionen Bezieher von Betriebsrenten – und die betroffenen geburtenstarken Jahrgänge der Mit-50er Jahrgänge „kommen ja erst noch in Rente“.

„Sie alle verlieren fast 20 Prozent ihrer privatangesparten Rentenbezüge“. Es gehe dem DVG „nicht primär um das Geld, sondern um Gerechtigkeit, um verlorenes Vertrauen in den Gesetzgeber, der 2004 rückwirkend in bestehende Verträge eingegriffen hat“.

Hochkarätige Experten waren zum Symposium gekommen.

Hier die wichtigsten Aussagen:

Prof. Stefan Sell, Professor für Sozialpolitik und Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz: „Die Doppelverbeitragung ist ein Aufregerthema, dass die Politik seit Jahren nicht richtig löst und immer wieder virulent wird – auch wegen der eklatanten Verletzung von Gerechtigkeitsempfindungen und schlussendlich aufgrund der negativen Folgewirkungen hinsichtlich der (Nicht)-Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge, die auf der anderen Seite aus rentenpolitischen Gründen aber gestärkt werden soll.“

Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur Finanztip, Berlin: „Seit 35 Jahren doktern Regierungen an der Rente herum. Ziel ist immer, das System zu schützen und die Anbieter zufrieden zu stellen. Die Kunden, die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner, fallen dabei oft hinten herunter.“

Auch eingeladene Bundes- und Landespolitiker drückten ihr Unverständnis „ob der erlittenen Ungerechtigkeiten“ aus.

Für die Parteien sprachen:

Matthias W. Birkwald MdB, Rentenpolitischer Sprecher der Partei Die Linken,
Johannes Vogel, stv. Bundesvorsitzender der FDP, Generalsekretär der Freien Demokraten NRW, Arbeitsmarkt- und Rentenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, und
Hannah Heller, Fraktionsvorsitzende für B90/Die Grünen in der Stadt Speyer und Bundestagskandidatin für den Wahlkreis Neustadt-Speyer.

Kernpunkte ihrer Aussagen waren das Ziel, für die bald beginnende neue Legislaturperiode ein neues, Demographie-festes Rentensystem zu schaffen.
Neue Ansätze für die Rente – fondsgebunden wie in den USA oder Schweden und vor allem gerecht und verlässlich (so Johannes Vogel), wie eben bei den DVG-Direktversicherungsgeschädigten nicht geschehen – müssten schleunigst entwickelt werden.

In einer Pressekonferenz im Vorfeld des Symposiums machte der DVG nochmals seine Positionen klar:

– Sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung
– Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester
– Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem
GMG rückwirkend eingegriffen wurde

Stimmen dazu:

Reiner Korth, stellvertr. Vorsitzender DVG – Direktversicherungsgeschädigte e.V.:
„Ein Beispiel für dieses staatliche Wildern im Sozialrecht ist die Direktversicherung. Im Sozialrecht ist u.a. geregelt, auf welche Art von Verträgen der Altersvorsorge Abgaben als Beiträge für die Krankenkasse und zur Pflegversicherung zu entrichten  sind. Und in diesem Segment des Sozialrechtes verstößt der Staat gegen elementare Rechte des Verbraucherschutzes und betreibt öffentlich `Tatsachenverdrehungen`, sogenannte juristische Umwidmungen, um den sozialversicherten Bürger um seine hart erarbeiten Ersparnisse zu bringen.“

Ingrid Wulff, Vorstandsmitglied DVG und zuständig für Social Media:
„Betriebliche Riesterverträge werden seit dem 1.1.2018 wie privat abgeschlossene Verträge behandelt. Warum unsere Verträge nicht?
Die Politik braucht kein Gesetz zu ändern, es muss nur klargestellt werden (einfacher Verwaltungsakt) – Kapitallebensversicherungen nach § 40 b werden, wie schon seit 2018 die betrieblichen Riesterverträge, wie private Kapitallebensversicherungen behandelt.

Dr. Thomas Hintsch, Vorstandsmitglied DVG und zuständig für Öffentlichkeitsarbeit:
„Die Direktversicherungsgeschädigten zahlen pro Jahr rund 2 Mrd. EUR an GKV-Beiträgen, die sie auf ihre Verträge schon zur aktiven Lebensarbeitszeit entrichtet haben; aus unserer Sicht ein Skandal! Es kann nur mit großem Bedauern festgestellt werden, dass die Politik bislang nicht bereit war, den Fehler aus den Jahren 2003/2004 einzugestehen und diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Dazu fehlt bislang einfach der Wille der regierenden Parteien.

Es geht nicht um die Finanzierungsmöglichkeit unserer Forderungen – die haben wir aufgezeigt – sondern einzig und allein um das Wollen.“

Info
Das Symposium wurde auch auf dem DVG-YouTube-Channel gezeigt:
https://youtu.be/AxAqglOfdVg [1]

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