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SÜW-Kreistag fasst erstmals Beschlüsse im Umlaufverfahren

Landrat Dietmar Seefeldt
Foto (Archiv): Pfalz-Express

SÜW – Wegen der aktuellen Pandemielage werden drei termingebundene Beschlüsse des Kreistags ausnahmsweise im Umlaufverfahren gefasst. Eine Regelung in der Landkreisordnung macht diese Verfahrensweise möglich.

Bei den Entscheidungen geht es beim Impfzentrum Neustadt um die Zustimmung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung und um die Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag. Außerdem stehen im nichtöffentlichen Teil Personalangelegenheiten und Rechtsstreitangelegenheiten auf der Tagesordnung. In der nächsten Sitzung im April sollen die Beschlüsse bestätigt werden.

Im Umlaufverfahren werden bestimmte Beschlüsse vom Kreistag innerhalb einer Frist gefasst, zuvor erfolgt eine Abfrage bei den Mitgliedern des Kreistags zum Einverständnis für das Umlaufverfahren mit der entsprechenden Tagesordnung und den Beschlussvorlagen. Nach der Einladung der Kreistagsmitglieder mit den entsprechenden Unterlagen, die – wie üblich – im Amtsblatt bekannt gegeben wird, gilt eine Frist für Rückmeldungen zum Abstimmungsverhalten. Erst nach Ablauf des Tages kann das Abstimmungsergebnis festgestellt werden. Die Tagesordnung und die Beratungsunterlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung sind im Gremieninformationssystem abrufbar.

„Mit dieser Vorgehensweise möchten wir der aktuellen Situation Rechnung tragen und weitere mögliche Kontakte auch innerhalb der Gremien vermeiden. Ich danke allen Mitgliedern des Kreistags für das Verständnis für diese Vorgehensweise; kein Kreistagsmitglied hat dem Verfahren widersprochen“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.

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