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SÜW-Kreistag beschließt einstimmig Haushalt für 2021

Landrat Dietmar Seefeldt
Foto (Archiv): Iversen

SÜW – Die Mitglieder des Kreistags des Landkreises Südliche Weinstraße haben in der letzten Sitzung des Jahres einstimmig den Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 verabschiedet.

Bei Erträgen von 179,73 Millionen Euro und Aufwendungen von 183,84 Millionen Euro kommt der Ergebnishaushalt zu einem geplanten Defizit von 4,1 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist das trotz der Corona-Pandemie eine Verbesserung um fast 3 Mio. Euro.

In der Vorstellung des Haushalts dankte Landrat Dietmar Seefeldt zunächst stellvertretend den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden als Leiter ihrer Verwaltungen für die „sehr gute Zusammenarbeit während der Pandemie“. „Im Großen und Ganzen sind wir, in unserem Land und auch speziell in unserem Landkreis SÜW recht ordentlich durch die Krise gekommen, letztlich auch, weil wir, damit meine ich die kommunale Familie, sehr gut zusammen gearbeitet haben“. Seinen Dank richtete der Landrat aber in besonderer Weise auch an alle Mitarbeitern der Kreisverwaltung, die alle – nicht nur im Gesundheitsamt – seit Monaten an der Belastungsgrenze arbeiten würden.

Deshalb ging er dann zunächst auch auf den Stellenplan ein und betonte: „Wir sind bereits dabei und werden weiter versuchen, Personal für unser Gesundheitsamt, so wie es übrigens Bund und Länder im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen haben, zu gewinnen. Wir schaffen mit diesem Stellenplan die Voraussetzung dafür, dass wir Ärzte, Hygieneinspektoren sowie Verwaltungspersonal einstellen können. Das machen wir, um feste Strukturen zu schaffen, damit auch alle anderen Abteilungen der Kreisverwaltung wieder zu ihrer üblichen und wichtigen Arbeit zurückkehren können“, so Seefeldt.

Dass man in der Gesamtbetrachtung des Haushalts trotz Corona mit einem blauen Auge davongekommen sei, habe man einer um 7 Millionen Euro auf 122 Millionen Euro gewachsenen Steuerkraft zu verdanken. Dieses Ergebnis sei jedoch insbesondere auch der sogenannten Gewerbesteuerkompensation zu verdanken, die den Gemeinden immerhin 8,95 Millionen Euro (aufgrund der Nivellierung zählen für die Kreisumlage jedoch nur 8,516 Mio. Euro) in die Kassen spüle informierte der Landrat weiter. „Ohne diese von Bund und Land jeweils zur Hälfte gezahlte Ausgleichszahlung sähe es ganz anders aus. Deshalb appelliere ich ausdrücklich an alle Abgeordneten des Bundestags wie auch des Landtags sich dafür einzusetzen, dass diese Zahlung auch in 2021 für das Haushaltsjahr 2022 wieder erfolgt, anderenfalls gehen wir alle, Ortsgemeinden und Städte sowie Verbandsgemeinden und Landkreis nächstes Jahr ganz anderen Zeiten entgegen“.

Die Kreisumlage wird bei 45,5 Prozent beibehalten. „Darüber sollten und dürfen wir uns angesichts der angespannten Situation in Rheinland-Pfalz zunächst einmal freuen. Wenngleich wir alle eine Entlastung der Gemeinden anstreben und wir mittelfristig eine Senkung der Umlagesätze erreichen sollten. Das wird erst möglich sein, wenn der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz auf neuen Füßen steht“, erläuterte der Kreischef.

183,8 Millionen Gesamtvolumen stehen im Haushalt zu Buche. Die beiden Bereiche „Eingliederungshilfe“ sowie “Tageseinrichtungen für Kinder“ mit rund 17,3 und 18 Millionen Euro machen die mit Abstand größten Zuschussbedarfe im Haushalt erforderlich.

In Bezug auf das zum 1. Juli 2021 in großen Teilen in Kraft tretende Kita-Zukunftsgesetz stellte der Landrat klar: „Die räumlichen Anpassungen in den Kitas an die qualitativen Vorgaben des Landesgesetzes machen zusätzliche Finanzmittel unserer Ortsgemeinden erforderlich. Um die vorgegebene qualitative Verbesserung erreichen zu können, wird aber auch der Kreis entsprechende Finanzmittel beitragen müssen, was wir bereits 2021 mit immerhin 371.000 Euro Investitions-Zuweisungen für unsere Kitas und zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen 2021 hierfür in Höhe von 1,956 Mio. Euro für die Jahre 2022-2024 tun“.

Schon jetzt sei aber  leider auch zu erkennen, dass nicht alle vom Land definierten pädagogischen Aufgaben über das sogenannte Sozialraumbudget von rund 1,8 Millionen Euro finanziert werden könnten. „Hier gilt es, vor allem eine umsichtige und vorausschauende Planung vorzunehmen, da die Träger auf Dauer verlässliche Maßgaben brauchen.“ (kv süw/red)

 

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