Donnerstag, 25. April 2024

SÜW Kreishaushalt 2023 – Entwurf digital abrufbar

1. Dezember 2022 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional

Kreishaus Südliche Weinstraße
Foto: Pfalz-Express

SÜW – Am 12. Dezember wird der Kreistag Südliche Weinstraße in seiner Sitzung den Kreishaushalt für das Jahr 2023 beraten und beschließen.

Der Verwaltungsvorschlag für die Ausgestaltung des Haushalts wurde am 14. sowie 28. November im Kreisausschuss vorberaten. Einwohner des Landkreises haben die Möglichkeit, in den Haushaltsentwurf Einsicht zu nehmen und Vorschläge zu machen.

Neben der Einsichtnahme in ein gedrucktes Exemplar des Haushaltsentwurfs in der Kreisverwaltung in Landau (um vorherige Anmeldung per Telefon unter 06341 940 971 oder per E-Mail an christoph.stoeffler@suedliche-weinstrasse.de wird gebeten) besteht die Möglichkeit, den Haushalt digital im Internet einzusehen.

Der Haushaltsentwurf ist auf der Webseite des Landkreises hier abrufbar.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises zum Kreishaushalt schriftlich bei der Verwaltung einzureichen sind (Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Z2, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau).

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 sieht derzeit im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf in Höhe von circa 10,7 Millionen Euro vor. Er weist größere Verbesserungen im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ auf, bedingt durch die gestiegene Steuerkraft der umlagepflichtigen Gebietskörperschaften beziehungsweise die Anhebung der Nivellierungssätze durch das Land Rheinland-Pfalz und durch höhere Schlüsselzuweisungen.

Verschlechterungen sind unter anderem bei den Aufwendungen für den ÖPNV, Bauunterhalt, für Gas- und Strom, für die Sozial- und Jugendhilfe, hier insbesondere im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder, sowie für Personal zu verzeichnen. Investitionsauszahlungen sind in Höhe von 7.258.600 Euro vorgesehen.

Eingeplant sind unter anderem Auszahlungen für Bestandsausbauten von Kreisstraßen, Investitionszuwendungen und Verpflichtungsermächtigungen für Kindertagesstätten, Fahrzeuge im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz und bewegliche Vermögensgegenstände im Bereich der Schulen beziehungsweise des Brand- und Katastrophenschutzes.

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