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SÜW-Kreisausschuss beschließt Einführung der „Mobilen Retter“ – Landrat Seefeldt „froh über anstehende Vertragsunterzeichnung“

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V.li.: Dietmar Seefeldt, Jürgen See (DRK Südpfalz), Dr. Matthias Wölfel, Stefan Prasse und Karl Dieter Wünstel bei einer Veranstaltung zur Einführung der Mobilen Retter in der Südlichen Weinstraße.
Foto (Archiv): Pfalz-Express

Der Landkreis Südliche Weinstraße richtet in Zusammenarbeit mit dem Verein Mobile Retter e.V. Gütersloh nun auch das Projekt des „Qualifizierten Ersthelfers“ ein.

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am Montag den Vertragsabschluss mit der Firma medgineering GmbH (Dortmund), der Betreiberin der App „Mobile Retter“, beschlossen.

Ziel ist es, die Verkürzung des therapiefreien Intervalls für Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand zu erreichen. Damit steigt die Chance eines Patienten zu überleben oder keine dauerhaften Schäden des Gehirns zu erleiden.

Im Landkreis Germersheim wurden die Mobilen Retter [2] bereits schon im September 2015 eingeführt.

„Ich freue mich, dass wir nun auch im Landkreis Südliche Weinstraße so weit sind“, so Landrat Dietmar Seefeldt. Je schneller bei Herz-Kreislauf-Stillständen mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen begonnen werde, umso höher seien die Chancen eines Patienten. „Mehr ausgebildete Ersthelfer, intelligente Alarmierungssysteme und eine deutliche Zunahme der Laienreanimationen sind dabei ein entscheidender Weg zu mehr Erfolg.“

Das Projekt basiert auf einem engmaschigen Netz von registrierten „Qualifizierten Ersthelfern“, die über ihre Smartphone-App von der Integrierten Leitstelle Südpfalz in Landau benachrichtigt und – bei Bedarf – beauftragt werden.

Das Projekt des „Qualifizierten Ersthelfers“ nutzt die räumliche Nähe und zeitlich schnelle Erreichbarkeit eines Einsatzorts durch einen verfügbaren qualifizierten Ersthelfer.

Der Regel-Rettungsdienst und die First Responder Einheiten werden natürlich wie üblich alarmiert. Der Ersthelfer leitet bis zu deren Eintreffen schon einmal eine erste medizinische Versorgung des Patienten ein.

An die qualifizierten Ersthelfer besondere Voraussetzungen gestellt. Sie werden von Mentoren qualifiziert und geschult.

Als qualifizierte Ersthelfer kommen vor allem folgende Personengruppen in Betracht: (Not)Ärzte, Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Rettungssanitäter, Rettungshelfer, Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Sanitätsdienstmitarbeiter – Hilfsorganisationen, Betriebssanitäter, Feuerwehrkräfte, Rettungsschwimmer, Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks oder Arzthelferinnen.

Landrat Seefeldt ruft interessierte Bürger, die sich als mobile Retter registrieren und schulen lassen wollen, auf, sich mit der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Verbindung zu setzen.

Als Ansprechpartner und für Fragen zum System der Mobilen Retter steht der hauptamtliche Kreisfeuerwehrinspekteur des Landkreises SÜW, Jens Thiele, unter der Telefonnummer 06341-940 328 gerne zur Verfügung. (red)

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