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SÜW: „Keine Ausgrenzung“ –  Bildungs- und Teilhabepaket als Unterstützung für finanziell schwache Familien

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Kinder von Hartz IV-Empfängern haben es schwer in Deutschland.
Symbolfoto: dts Nachrichtenagentur

SÜW – Laut Bundesagentur für Arbeit leben knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Hartz-IV-Haushalten. Es sind knapp 15 Prozent, die von Armut betroffen sind – sowohl von materieller als auch von gesellschaftlicher Seite.

Die Kinder können an Schulausflügen nicht teilnehmen, da diese oftmals das finanzielle Budget der Familien übersteigen. Auch Freizeitangebote in Sportvereinen und Musikschulen oder Schwimmbadbesuche sind oft nicht möglich, weil das Geld fehlt.

Landrat Dietmar Seefeldt ermutigt dazu, „ohne Scheu“ von Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets Gebrauch zu machen. Es solle Kindern aus allen Familien ermöglichen, trotz knapper Finanzen der Eltern am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.

„Jedes Kind und jeder Schüler aus Familien, die bereits Sozialleistungen beziehen, erhalten auf Antrag verschiedene Leistungen. Darunter fallen beispielsweise Zuschüsse für Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten, Schulausflüge, Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen oder Schülerbeförderung. Niemand muss sich schämen einen solchen Zuschuss zu beantragen, denn die Kinder dürfen nicht gesellschaftlich ausgegrenzt werden, weil die finanziellen Mittel fehlen“, betont Seefeldt.

Das Bildungspaket umfasst mehrere Leistungen, die bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße oder beim Jobcenter (zuständig für Ausflüge in Schulen/Kitas und Schulbedarf bei Arbeitslosengeld II Beziehern) beantragt werden können.

Unter anderem gibt es Zuschüsse für Kultur-, Sport und Freizeitaktivitäten. Hier stehen beispielsweise jedem Kind monatlich 10 Euro für Musikunterricht, Fußball- oder Leichtathletikvereine oder Freizeiten verschiedener Vereine zur Verfügung (jährlich höchstens 120 Euro).

Bei Schulausflügen werden Tagesausflüge oder Klassenfahrten der Schule oder Kita – zum Beispiel Ausstellungen besuchen, ins Theater gehen, Schlösser und Burgen besichtigen – finanziell unterstützt (sofern es sich hierbei um eine Pflichtveranstaltung der Schule/Kita handelt).

Für zusätzlichen Schulbedarf, wie Stifte, Hefte oder Wasserfarben können zu Beginn des Schuljahrs 70 Euro und zum zweiten Halbjahr nochmals 30 Euro beantragt werden.

Auch Nachhilfestunden für Kinder, die die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele voraussichtlich nicht erreichen, werden im Rahmen der Lernförderung bezuschusst.

Neben dem Eigenanteil von einem Euro pro Kind und Tag wird auch das Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen durch das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen. Für die Beförderung von Schülern der Sekundarstufe I und II kann beim zuständigen Schulamt ein entsprechender Zuschuss beantragt werden.

Für Rückfragen und Hilfe bei der Antragstellung steht die zuständigen Mitarbeiterin der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung (Julia Schlick: Telefon: 06341/940-747, Mail: Julia.Schlick@suedliche-weinstrasse.de [2]).

Die entsprechenden Anträge stehen online zum Download bereit: https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Bildungs-und-Teilhabepaket.php [3].

Hintergrund Bildungs- und Teilhabepaket

Jedes Kind und jeder Schüler aus Familien, die bereits Sozialleistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen, erhalten auf Antrag verschiedene Leistungen.

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zuschüsse für Kultur und Sport sowie Zuschüsse für Ferienfreizeiten (= Paket Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben), bis zum 18. Lebensjahr.
Maßgeblich für die Beantragung ist, dass der Wohnort im Landkreis Südliche Weinstraße liegt.

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