SÜW: Katastrophenschutz soll verbessert werden – Bedarfs- und Entwicklungsplan verabschiedet

28. September 2022 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße

Foto (Archiv): KV SÜW

SÜW – Der Kreistag hat den Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Katastrophenschutz des Landkreises für die Jahre 2023 bis 2033 mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt und die Brand- und Katastrophenschutzinspekteure mit der Umsetzung beauftragt.

„Die Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021, aber auch andere aktuelle Ereignisse wie der Klimawandel und in dessen Folge die Zunahme von Extremwetterereignissen sowie die Corona-Pandemie haben die Brand- und Katastrophenschutzinspekteure (BKI) des Landkreises veranlasst, den Katastrophenschutz in SÜW einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen“, so der für Katastrophenschutz zuständige Kreisbeigeordnete Kurt Wagenführer und Landrat Dietmar Seefeldt.

Diese Überprüfung erfolgt mit einem Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Jahre 2023 bis 2033. Man will einen „nachhaltigen, risikoorientierten und dennoch wirtschaftlichen Katastrophenschutz planen und implementieren.“

Der Plan für den Katastrophenschutz zeigt die überörtlichen Risiken im Landkreis in einer Risikoanalyse auf. Darauf erfolgt eine Ist-Analyse der bestehenden Katastrophenschutz-Strukturen.

Basierend auf der Risikoanalyse und dem Ist-Zustand werden konkrete Handlungsbedarfe für den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz abgeleitet. Dabei werden auch die interkommunale Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und die gemeinsame Vorhaltung von Katastrophenschutzeinheiten mit der kreisfreien Stadt Landau berücksichtigt.

Für den Landkreis werden überörtlichen Risiken wie Großbrände, Wald- und Vegetationsbrände, Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern, Massenanfall von Verletzten, Starkregen- und Hochwasserereignisse und weitere überörtliche Risiken analysiert und bewertet.

Basierend auf der Risikobewertung werden dann Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die in eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Jahre 2023 bis 2033 einfließen. Zukünftig soll der Katastrophenschutz besser in der Fläche des Landkreises verteilt werden und mehr Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit einbezogen werden.

„Großschadensfälle und Katastrophen lassen sich nur in Zusammenarbeit mit allen Aufgabenträgern und Akteuren im Brand- und Katastrophenschutz bewältigen“, erklärt Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Jens Thiele. Um die Maßnahmen zielgerichtet auf die Bedarfe des Landkreises und seiner Gemeinden abzustimmen, seien im Vorfeld Gespräche mit den Wehrleitungen der Verbandsgemeinden und den Einheitsführern im Katastrophenschutz geführt worden. Um eine gewichtete Verteilung zu erreichen, wurde der Landkreis dabei in vier Planbereiche aufgeteilt, um die Einsatzmittel möglichst gleichmäßig über den Landkreis zu verteilen.

Die Schwerpunkte der Jahre 2023 bis 2033 bilden unter anderem die präventive Schaffung redundanter Kommunikationswege bei einem Ausfall von Digitalfunk und Telefonnetz, die Beschaffung von geländegängigen Fahrzeugen im Katastrophenschutz für die Bewältigung von Großschadenslagen und der Ausbau des „Warnmittel-Mix“ zur Warnung der Bevölkerung mit dem Sirenenförderprogramm.

Die zu beschaffenden Fahrzeuge sollen dabei auf die Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Landkreis verteilt werden und können auch von den Aufgabenträgern für eigene Aufgaben im Landkreis eingesetzt werden, sofern sie im Katastrophenfall für den Landkreis zur Verfügung stehen.

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