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SÜW: Aufenthaltserlaubnis von Geflüchteten aus der Ukraine verlängert sich automatisch

Foto: über dts Nachrichtenagentur

SÜW – Aufgrund der sogenannten „Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“, die der Bund ausgegeben hat, werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz geflüchteter Menschen aus der Ukraine automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.

Daran erinnerte am 2. Januar 2024 die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.

Die Aufenthaltserlaubnisse wurden und werden dem Gesetz nach für Ausländer gewährt, die wegen des Kriegs in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Für eine Verlängerung müssen die Flüchtlinge die zuständige Ausländerbehörde der Kreisverwaltung nicht aufsuchen. Die Geflüchteten sind darüber bereits schriftlich informiert worden.

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